Digitalisierung 11.09.2024, 09:46 Uhr

Parlament stellt sich hinter Digitalisierung des Justizsystems

Alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien sollen künftig über eine sichere Plattform mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Informationen austauschen können. Damit ist das Parlament im Grundsatz einverstanden.
(Quelle: Archiv NMGZ)
Als Zweitrat nahm der Ständerat am Dienstag das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) an, mit 37 zu 2 Stimmen und mit 3 Enthaltungen.

Die Mehrheit der Rechtskommission (RK-S) stellte sich hinter die Vorlage. Von ihr beantragte Änderungen übernahm der Ständerat. Deshalb geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.

Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab. Pirmin Schwander (SVP/SZ) kritisierte, dass der Bau paralleler Systeme ermöglicht werde. Da sei Kompatibilität nie sicher. Zudem könnten die Kantone das System allen aufbauen. "Sie sollen das Risiko selber tragen."

Es gebe keine Wahlfreiheit zwischen der bewährten Papier- und digitaler Korrespondenz, gab Beat Rieder (Mitte/VS) zu bedenken. Und der Schutz der sensiblen Dokumente vor Hackern müsse sehr hoch sein. Die gemachten Versprechen punkte Datenschutz müssten gehalten werden.

Mit dem BEKJ sollen laut der Botschaft des Bundesrats die Grundlagen für durchgängig digitale Justizverfahren geschaffen werden. Für Gerichte, Behörden und Anwaltschaft soll die elektronische Kommunikation zur Pflicht werden. Die Kantone sollen indes die Möglichkeit haben, eigene Plattformen aufzubauen.

Der Aufbau der neuen, nationalen Kommunikationsplattform kostet rund 28 Millionen Franken. Das neue digitale Angebot will der Bund mit den Kantonen aufbauen und sich mit 25 Prozent beteiligen. Die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten von jährlich rund 7,4 Millionen Franken sollen über Gebühren finanziert werden.



Das könnte Sie auch interessieren