11.11.2016, 16:23 Uhr
Der NDB-Dieb war nicht gerade besonders clever
Der Geheimdienstmitarbeiter, der Daten weiterverkaufen wollte, wurde geschnappt, weil er einem Bankmitarbeiter erzählte, was er plant. Es drohen mehrere Jahre Haft.
Ein Mitarbeiter des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hatte seinem Arbeitgeber im Jahr 2012 sensitive Daten gestohlen. Die Anklageschrift gibt nun weitere Informationen bekannt. Der Angeklagte muss sich am 23. November vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Durch die Anklageschrift werde die Tragweite des Datendiebstahls bekannt, schrieb die «Berner Zeitung» am Freitag. Zu den gestohlenen, vertraulichen Daten gehören gemäss der Anklageschrift, die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, unter anderem «detaillierte Informationen über die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten» sowie Daten zu «geheimdienstlichen Operationen». Der Datendieb hatte zudem den gesamten E-Mail-Verkehr der NDB-Mitarbeitenden sowie der Direktions- und Geschäftsleitungsmitglieder gestohlen. Die Anklageschrift bestätigt weiter, was die «SonntagsZeitung» im Jahr 2012 bereits vermutet hatte: ##{"type":"__invalid__InterRed::Userlink","linktype":"e","linkoffset":0,"ziel_ba_name":"","bid":0,"cid":0,"extern":"http:\/\/www.computerworld.ch\/news\/politik-gesellschaft\/artikel\/wie-ein-geheimdienstinformatiker-mit-570-gb-daten-rausspazierte-und-von-der-ubs-am-verkauf-gestoppt\/","fragment":"","t3uid":0,"page":0,"text":"Der Datendiebstahl wurde durch die Grossbank UBS aufgedeckt","target":"_top","alias":"","_match":"","_custom_params":[]}#!.
Angeklagter hatte Offerte bereit
Der Beschuldigte ist sich wegen seines ungeschickten Verhaltens selber in die Quere gekommen, als er sich in Bern in einer UBS-Filiale über die Eröffnung eines anonymen Kontos informieren wollte. Dabei gab er Informationen preis, die den Bankangestellten aufhorchen liessen. So sagte er zum UBS-Mitarbeiter, dass er eine Überweisung von 100'000 bis zu einer Million Franken erwarte, die aus einem «bevorstehenden Datenverkauf» stammen würde. Weiter verriet er dem Bankberater, dass er als Informatiker des NDB Zugang zu diesen Daten habe, dass er beim Verkauf jedoch nicht in dessen Auftrag handle. Gemäss der Anklageschrift hatte er die Daten in Tranchen zu 100'000 Franken an «interessierte ausländische Stellen» verkaufen wollen und dafür bereits ein Offertschreiben in englischer Sprache verfasst gehabt. Aus der Anklageschrift ist nicht zu entnehmen, ob er die Offerte bereits an mögliche Interessenten verschickt hatte. Hingegen wird das Ausmass der Gefahr bekannt, die durch die Weitergabe der Daten entstanden wäre. Demnach hätte der Beschuldigte sowohl die innere und äussere Sicherheit der Schweiz als auch jene der NDB-Angestellten und deren Partner und Quellen in Gefahr gebracht. Letztere hätten dadurch an Leib und Leben gefährdet werden können. Dies nicht nur, wenn er die Daten verkauft hätte, sondern bereits durch den Diebstahl aus den «sicheren» Räumlichkeiten des NDB, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.
Daten wurden sichergestellt
Dem Beschuldigten wird versuchte Verletzung des Amtsgeheimnisses sowie politischer Nachrichtendienst zur Last gelegt. Bei letzterem geht es gemäss Gesetzestext darum, wenn im «Interesse eines fremden Staates oder einer ausländischen Person» verbotenerweise ein politischer Nachrichtendienst betrieben oder eingerichtet wird, der zum Nachteil der Schweiz wäre. In beiden Fällen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Bei der Verletzung des Amtsgeheimnisses könnte die Tatsache, dass er das Verbrechen nicht bis zum Schluss durchführen konnte, die Strafe mildern. Das genaue Motiv ist in der Anklageschrift nicht festgehalten. Es kann jedoch davon ausgegangen, dass ein finanzielles Element mitgespielt hatte. Carlo Bulletti, der als leitender Staatsanwalt des Bundes mit dem Fall betraut war, schätzte damals den Marktwert des gestohlenen Diebesguts als beträchtlich ein. Die entwendeten Daten konnten bereits nach der Meldung der Grossbank an den NDB bei einer Hausdurchsuchung vollumfänglich sichergestellt und die Weitergabe so verhindert werden. Der Angeklagte muss sich am 23. November vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.