18.05.2004, 00:00 Uhr

Datenschutz bei Flugpassagieren

Mit einer formellen Entscheidung hat die EU dafür gesorgt, dass der Datenschutz in den USA für Passagiere von Transatlantikflügen gewährleistet wird.
In der Verpflichtungserklärung, welche die Kommission im Laufe des letzten Jahres mit dem US-Department of Homeland Security (DHS) ausgehandelt hat, sagen die Vereinigten Staaten zu, weniger personenbezogene Daten als geplant aus den Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records - PNR) von Luftfahrtgesellschaften zu erheben, diese Daten für einen sehr viel kürzeren Zeitraum als ursprünglich geplant zu speichern und sie nur für enger eingegrenzte Zwecke zu nutzen, vornehmlich für das gemeinsame Ziel der Terrorismusbekämpfung. Die Entscheidung wird in Kraft treten, sobald die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungserklärung und der Rat und die Vereinigten Staaten das internationale Abkommen unterzeichnet haben, das die ?Angemessenheitsfeststellung" ergänzt.



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