Keine Lizenz zu viel bezahlen
SAP: Keine Lizenz zu viel bezahlen
HINTERGRUND:
Ein SAP-Application-Developer-Nutzer ist berechtigt, die mit SAP NetWeaver zur Verfügung gestellten Entwicklungswerkzeuge zu verwenden, um erworbene SAP-Anwendungen zu bearbeiten. Die Nutzungsrechte des SAP-Application-Developer-Nutzers beinhalten die einem SAP-NetWeaver-Developer-Nutzer eingeräumten Rechte. Darüber hinaus nicht jedoch die einem SAP-Application-Professional-Nutzer oder einem SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer eingeräumten Rechte, sondern nur die einem SAP Application-Employee-Nutzer eingeräumten Rechte.
Ein SAP-Application-Professional-Nutzer ist berechtigt, von der erworbenen Software unterstützte operative Rollen auszuführen. Die Nutzungsrechte des SAP-Application-Professional-Nutzers beinhalten die einem SAP-NetWeaver-Professional-Nutzer eingeräumten Rechte sowie die einem SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer eingeräumten Rechte.
Ein SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer (auch Sondernutzer genannt) ist berechtigt, in eingeschränktem Umfang und gelegentlich operative Rollen im Zusammenhang mit den von der erworbenen Software unterstützten Geschäftsprozessen des Kunden auszuführen. Für Nutzer, die auf die Software ausschliesslich über Handhelds zugreifen, können die Nutzungsrechte eines SAP-Application-Limited-Professional-Nutzers erworben werden.
In der entsprechenden Vereinbarung müssen die eingeschränkten Nutzungsrechte für diese SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer detailliert beschrieben werden. Dies können Mitarbeiter eines Drittunternehmens sein, wie z.B. Kunden und Lieferanten des Kunden. Für Nutzer, die Funktionen oder Rollen wahrnehmen, die normalerweise von Mitarbeitern des Kunden wahrgenommen werden, wie z.B. selbständige Unternehmer, Berater oder Mitarbeiter mit Zeitverträgen, sind Nutzungsrechte als SAP-Application-Professional-Nutzer zu erwerben.
Die Nutzungsrechte des SAP-Application-Limited-Professional-Nutzers beinhalten die eines SAP-Application-Employee-nutzer eingeräumten Rechte. Der Anteil der SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer an den nutzungsberechtigten SAP-Application-Professional-Nutzern darf nicht mehr als fünfzehn Prozent betragen.
In der entsprechenden Vereinbarung müssen die eingeschränkten Nutzungsrechte für diese SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer detailliert beschrieben werden. Dies können Mitarbeiter eines Drittunternehmens sein, wie z.B. Kunden und Lieferanten des Kunden. Für Nutzer, die Funktionen oder Rollen wahrnehmen, die normalerweise von Mitarbeitern des Kunden wahrgenommen werden, wie z.B. selbständige Unternehmer, Berater oder Mitarbeiter mit Zeitverträgen, sind Nutzungsrechte als SAP-Application-Professional-Nutzer zu erwerben.
Die Nutzungsrechte des SAP-Application-Limited-Professional-Nutzers beinhalten die eines SAP-Application-Employee-nutzer eingeräumten Rechte. Der Anteil der SAP-Application-Limited-Professional-Nutzer an den nutzungsberechtigten SAP-Application-Professional-Nutzern darf nicht mehr als fünfzehn Prozent betragen.
Ein SAP-Application-Employee-Nutzer darf auf SAP-Anwendungen nur für die Ausführung der folgenden Transaktionen zugreifen:
- Desktop Procurement Self-Services
- Reiseplanung und Spesenabrechnung,
- Talent-Management-Self-Services einschliesslich Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiter-Entwicklungspläne, Mitarbeiter-Schulungserfassung, interne Stellenausschreibungen,
- Read-only Analytics. Jeder SAP-Application-Employee-Nutzer darf die Software nur für seine eigenen Zwecke und Daten und nicht für Daten anderer oder im Namen anderer nutzen. Die Nutzungsrechte des SAP Application-Employee-Nutzers beinhalten die einem SAP Application Employee-Self Service-Nutzer eingeräumten Rechte.
- Desktop Procurement Self-Services
- Reiseplanung und Spesenabrechnung,
- Talent-Management-Self-Services einschliesslich Mitarbeiterbeurteilung, Mitarbeiter-Entwicklungspläne, Mitarbeiter-Schulungserfassung, interne Stellenausschreibungen,
- Read-only Analytics. Jeder SAP-Application-Employee-Nutzer darf die Software nur für seine eigenen Zwecke und Daten und nicht für Daten anderer oder im Namen anderer nutzen. Die Nutzungsrechte des SAP Application-Employee-Nutzers beinhalten die einem SAP Application Employee-Self Service-Nutzer eingeräumten Rechte.
Ein SAP Application-Employee Self Service-Nutzer (ESS) darf auf SAP Anwendungen nur für die Ausführung der folgenden HR Self-Services Transaktionen zugreifen:
- Pflege von Mitarbeiterstammdaten,
- Zeit- und Anwesenheitserfassung,
- Mitarbeiterverzeichnis,
- Anmeldung bei Arbeitgeberleistungsplänen (Benefits).
- Zeit- und Anwesenheitserfassung,
- Mitarbeiterverzeichnis,
- Anmeldung bei Arbeitgeberleistungsplänen (Benefits).
Jeder SAP-Application-Employee Self-Service-Nutzer darf die Software nur für seine eigenen Zwecke und nicht für oder im Namen anderer nutzen.