Raumfahrt
18.09.2024, 09:05 Uhr
Nationalrat will Raumfahrtunternehmen im Bundesbesitz behalten
Der Nationalrat will den Verkauf des Schweizer Raumfahrtunternehmens Beyond Gravity verhindern. Er hat am Montag eine entsprechende Motion mit 121 zu 53 Stimmen angenommen.
Die grosse Kammer fordert damit den Bundesrat auf, seinen Entscheid, Beyond Gravity zu verkaufen, zu überdenken. Beyond Gravity ist eine auf Raumfahrt spezialisierte Tochtergesellschaft der Ruag International. Der Vorstoss wurde durch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SIK-N) eingereicht.
Das Unternehmen zu verkaufen, sei ein "grosser strategischer Fehler", sagte Nationalrat Michael Götte (SVP/SG), Sprecher der Kommission. Weiter argumentierte die Kommission gestützt auf der "Weltraumpolitik 2023" des Bundes, dass der Verkauf des Unternehmens den Interessen des Landes und der vom Verteidigungsdepartement verfolgten Strategie widerspreche.
Der Bund würde sich vom viertgrössten Akteur der europäischen Raumfahrtindustrie trennen und dadurch auf einen Hebel des industriellen Einflusses im Zusammenhang mit der Sicherheit verzichten, hiess es weiter.
"Sicherheitspolitisch nicht relevant"
Eine Beteiligung des Bundes an das Unternehmen lasse sich nicht rechtfertigen, war der Antwort des Bundesrats auf die Motion zu entnehmen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses.
Beyond Gravity stelle lediglich Bestandteile von Satelliten und Raketen her und sei sicherheitspolitisch nicht relevant, sagte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, die als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die Haltung des Bundesrats im Ratsaal vertrat.
Das Unternehmen erwirtschafte 0,1 Prozent - rund 200'000 Franken - mit der Schweizer Armee. Es bestehe kein öffentliches Interesse des Bunds, sich an Beyond Gravity weiterhin zu beteiligen. Gemäss der Finanzministerin müsste der Bund in dieses Unternehmen investieren. Sie sprach von 500 bis 600 Millionen Franken. Der Bund habe nicht die Möglichkeit, diese Millionen einzuschiessen, so Keller-Sutter.
Der Nationalrat behandelte das Geschäft als Erstrat. Mit der Annahme der Motion wird der Vorstoss nun dem Ständerat überwiesen.