E-Voting-System der Post hat noch Mängel

Arbeit an rechtlichen Grundlagen 

Bis Mitte 2022 sollen diese rechtlichen Grundlagen - es sind die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die Verordnung über die elektronische Stimmabgabe (Veles) - fertig erstellt sein. Die VPR wird vom Bundesrat in Kraft gesetzt, die Veles von der Bundeskanzlei. 
Danach können die Kantone, die das elektronische Abstimmungssystem einsetzen wollen, eine Grundbewilligung für eidgenössische Urnengänge beantragen. Zurzeit ist die Überprüfung der Infrastruktur und des Betriebs bei den Kantonen noch im Gang. 
Gegenüber der Bundeskanzlei hätten die Kantone Basel-Stadt, Thurgau und St. Gallen signalisiert, bald Versuche mit dem neuen E-Voting-System durchführen zu wollen, sagte Urs Bruderer, Sprecher der Bundeskanzlei, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. 
Die Post hat einen Handlungsplan für die Behebung der gemeldeten Mängel, wie sie schrieb. Die Bundeskanzlei und die involvierten Kantone seien darüber informiert worden. Erst wenn alles behoben ist, will die Post das System zur Verfügung stellen. 

97'000 Franken der Post für Befunde 

Dank Analysen und Tests von unabhängigen Fachleuten erhielt die Post nach ihren Angaben bisher rund 130 Meldungen der internationalen Fachwelt. Diese Befunde trügen dazu bei, dass in der Schweiz ein E-Voting-System der neusten Generation entstehe. Befunde belohnte die Post bisher mit insgesamt rund 97'000 Franken.  
Gemäss Handlungsplan soll es voraussichtlich im Lauf des Jahres 2023 so weit sein, wie die Post festhält. Bruderer von der Bundeskanzlei nannte dieses Ziel «aus zeitlicher Sicht sportlich». 
Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er hatte dies mit Sicherheitsproblemen begründet. Die Post zog daraufhin ihr damaliges E-Voting-System zurück. E-Voting wird namentlich von Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland leben und im Heimatland abstimmen wollen, immer wieder gefordert.



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