E-Government 20.04.2022, 13:28 Uhr

E-Voting-System der Post hat noch Mängel

Das E-Voting-System der Post ist monatelang auf IT-Security-mässig auf Herz und Nieren getestet worden. Nun liegt eine erste Analyse vor: Das System ist zwar besser geworden, es wurden aber auch weiterhin Mängel entdeckt.
Das E-Voting-System der Post ist zwar sicherer geworden, weist aber nach wie vor Mängel auf
(Quelle: Archiv CW)
Das von der Post entwickelte E-Voting-System ist zwar massgeblich verbessert worden, hat aber noch immer Mängel. Die Post arbeitet an Korrekturen und erwartet, dass die Kantone das System voraussichtlich ab 2023 einsetzen können. 
Am 5. Juli 2021 hatte die Bundeskanzlei eine unabhängige Überprüfung des E-Voting-Systems der Post gestartet. Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Industrie nahmen das System während Monaten unter die Lupe. Erste Prüfberichte liegen nun vor, wie die Bundeskanzlei am Mittwoch mitteilte. 

Kein erfolgreicher Angriff im Intrusionstest 

Demnach wurde das System wesentlich verbessert. Nach Angaben der Bundeskanzlei ist die Dokumentation klarer, umfassender und besser strukturiert, und der Quellcode erhält in weiten Teilen gute Noten. Als gut beurteilt wurden auch die Prozesse der Systementwicklung. Im Intrusionstest brachte kein Angriff auf das System Erfolg. 
Dennoch braucht es laut den Berichten noch weitere Verbesserungen. Mängel wurden unter anderem beim kryptografischen Protokoll ausgemacht - dieses soll die Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses gewährleisten. 
Noch nicht durchwegs genügend klar dokumentiert sind für die Sicherheit mitentscheidende Aspekte des Systems. Damit bleibe offen, wie das System in den entsprechenden Punkten funktionieren solle, schrieb die Bundeskanzlei. Der Post wurden die Befunde gemeldet, damit sie die nötigen Verbesserungen sofort an die Hand nehmen kann. 
Sind die Verbesserungen umgesetzt, wird das System nach Angaben der Bundeskanzlei noch einmal von unabhängiger Seite überprüft. Die Fachleute untersuchen, inwiefern das System die Sicherheitsanforderungen erfüllt, die die überarbeiteten rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von E-Voting-Systemen vorgeben. 



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