Revidiertes Urheberrecht gilt ab April
Besserer Schutz von Fotos
Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Angebote werden dagegen weiterhin nicht belangt. Sie dürfen beispielsweise ein Musikstück, das ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet veröffentlicht worden ist, weiterhin für den privaten Gebrauch herunterladen.
Neben den Massnahmen zur Pirateriebekämpfung bringt das revidierte Gesetz verschiedene Neuerungen, welche die Kulturschaffenden und die Kulturwirtschaft stärken. Neu werden alle Fotografien geschützt, auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt.
Geschützt sein werden somit auch alltägliche Familien- und Ferienfotos sowie Pressebilder, Aufnahmen von Produkten und Landschaften. Um Fotos Dritter beispielsweise auf der eigenen Webseite zu nutzen, braucht es neu grundsätzlich immer eine Erlaubnis.
Das ausschliessliche Nutzungsrecht des Urhebers wird in gewissen Fällen eingeschränkt, damit einfacher auf digitale Inhalte zugegriffen werden kann. So können zum Beispiel Wissenschaftler unter bestimmten Voraussetzungen Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber nutzen.
Mehr Spielraum für Bibliotheken
Neu können Bibliotheken, Museen und Archive ihre Bestände in zeitgemässer Form präsentieren und insbesondere kurze Auszüge von Werken in ihren Bestandesverzeichnissen wiedergeben. So werden beispielsweise Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Werken oder kurze Ausschnitte von audiovisuellen Werken für Online-Recherchen zugänglich.
Zusammen mit dem revidierten Urheberrechtsgesetz tritt am 1. April 2020 auch die Änderung des Urheberrechts für die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen in Kraft. Die Ratifikation des Vertrags von Marrakesch hatte das Parlament im vergangenen Sommer genehmigt.