Cyberkriminalität
23.09.2024, 11:06 Uhr
Armee soll zivile Behörden bei Cyberangriffen rascher unterstützen
Die Armee soll die zivilen Behörden bei einem Cyberangriff rascher und effizienter unterstützen können. Der Bundesrat hat das Verteidigungsdepartement (VBS) beauftragt, die Schaffung von Rechtsgrundlagen dafür zu prüfen.
Der Bundesrat erteilte den Auftrag am Freitag, gestützt auf einen Bericht zu Subsidiarität und Cybersicherheit, den er zuhanden des Parlaments verfasst hatte. Das Papier zeigt auf, wie die subsidiäre Unterstützung für das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) durch das Kommando Cyber erleichtert werden kann.
Konkret soll das Bacs bei einem Cyberangriff rascher und effizienter vom Kommando Cyber der Armee Hilfe erhalten als heute. Denn bei Cybervorfällen müssen Spezialistinnen und Spezialisten schnell eingesetzt werden können.
Heute können gemäss dem Bericht der militärische Teil des Kommandos Cyber und das Bacs nur zusammenarbeiten, wenn der Bundesrat zuvor einen Assistenzdienst genehmigt hat. Das brauche Zeit und könne eine effiziente Zusammenarbeit erschweren.
Bei Unwettern im Inland kann gemäss der Mitteilung das VBS über Armeeeinsätze entscheiden. Bei Cybervorfällen hingegen ist das nicht möglich, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Deshalb lässt der Bundesrat die Schaffung von Rechtsgrundlagen prüfen.
Das VBS muss der Landesregierung bis Ende 2026 Varianten zum weiteren Vorgehen vorlegen. Dabei soll das Bacs als zivile Behörde die Gesamtverantwortung für Einsätze tragen, bei denen es von Cyberspezialisten der Armee unterstützt wird. Das soll die Trennung von zivilen und militärischen Interessen gewährleisten. Die Vertraulichkeit von Meldungen ans Bacs muss gesichert sein.
Konkret soll das Bacs bei einem Cyberangriff rascher und effizienter vom Kommando Cyber der Armee Hilfe erhalten als heute. Denn bei Cybervorfällen müssen Spezialistinnen und Spezialisten schnell eingesetzt werden können.
Heute können gemäss dem Bericht der militärische Teil des Kommandos Cyber und das Bacs nur zusammenarbeiten, wenn der Bundesrat zuvor einen Assistenzdienst genehmigt hat. Das brauche Zeit und könne eine effiziente Zusammenarbeit erschweren.
Bei Unwettern im Inland kann gemäss der Mitteilung das VBS über Armeeeinsätze entscheiden. Bei Cybervorfällen hingegen ist das nicht möglich, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Deshalb lässt der Bundesrat die Schaffung von Rechtsgrundlagen prüfen.
Das VBS muss der Landesregierung bis Ende 2026 Varianten zum weiteren Vorgehen vorlegen. Dabei soll das Bacs als zivile Behörde die Gesamtverantwortung für Einsätze tragen, bei denen es von Cyberspezialisten der Armee unterstützt wird. Das soll die Trennung von zivilen und militärischen Interessen gewährleisten. Die Vertraulichkeit von Meldungen ans Bacs muss gesichert sein.