Datenleck im Kanton Zürich 06.12.2022, 13:06 Uhr

Zürcher Justizdirektorin nennt Entsorgung unprofessionell

Der Zürcher Skandal um die unsachgemässe Entsorgung von Datenträgern zieht Kreise. Nun hat Justizdirektorin Jacqueline Fehr die Öffentlichkeit informiert. Dabei wurde bekannt, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft auch die Datenentsorgung von 2019 untersucht.
Die Zürcher Regierungsrätin und Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Jacqueline Fehr, spricht von einem «unprofessionellen, fahrlässigen, dilettantischen und möglicherweise strafrechtlich relevanten» Verhalten bei der Datenentsorgung
(Quelle: jacqueline-fehr.ch)
Der Zürcher Datenleckvorfall wird aufgearbeitet. Denn bis 2014 sind die Regeln für Datenentsorgung bei der Zürcher Justizdirektion ungenügend gewesen. An einer Medienkonferenz vom Dienstag wurde bekannt, dass es auch 2019 zu Fehlverhalten gekommen war. Damals wurden Papierakten falsch entsorgt.
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) sprach von einem «unprofessionellen, fahrlässigen, dilettantischen und möglicherweise strafrechtlich relevanten» Verhalten bei der Datenentsorgung zwischen 2006 und 2012. 
Vorwürfe, zu wenig transparent kommuniziert zu haben, wies Fehr zurück. «Wir haben uns immer an die Empfehlung der kantonalen Datenschutzbeauftragten gehalten», sagte sie. Allerdings gab die Justizdirektorin auch an, dass sie nicht sicher sei, ob sie heute wieder so entscheiden würde. 

Regeln nicht befolgt

Im Zentrum des Vorfalls steht die IT-Abteilung der Justizdirektion, Digital Solutions. Erst ab 2013 habe sie die Datenvernichtung nach standardisierten Prozessen umgesetzt, heisst es in einem externen Bericht. 
Die Justizdirektion (JI) hatte 2020 nach einem Hinweis der Staatsanwaltschaft eine Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben. Deren Bericht stellte sie am Dienstag vor. 
Ob es bis 2014 verbindliche Vorgaben zur Datenvernichtung gab, könne laut dem Bericht nicht mehr nachvollzogen werden. Klar sei aber, dass Regeln nicht befolgt worden seien. 
Die Untersuchung wurde im März 2021 abgeschlossen. Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats wurde zuvor durch die Justizdirektion darüber informiert. 



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