Ständeratskommission will schärferes Datenschutzgesetz

Strengere Regeln für Bonitätsprüfung

Demnach soll der Begriff «Profiling mit hohem Risiko» in das Datenschutzgesetz aufgenommen werden. Was darunter fallen würde, bleibt derzeit offen. Eine Kommissionsminderheit will an der ursprünglichen Version des Bundesrats festhalten, die einen generell erhöhten Schutz beim Profiling vorsieht und auf eine Differenzierung in der Risikodefinition verzichtet.
Schliesslich will die SPK im Datenschutzgesetz auch die Rechte jener Personen stärken, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Konkret will sie die Bearbeitung von Daten einschränken, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen.

Enger Zeitplan

Das Datenschutzgesetz ist für den 18. Dezember im Ständerat traktandiert. Im nächsten Jahr müssen sich die Räte dann einigen. Die EU überprüft nämlich bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen. Das wäre derzeit nicht der Fall.
Ändert die Schweiz ihre Bestimmungen nicht, drohen hiesigen Unternehmen grosse Wettbewerbsnachteile, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken gab. Für die Firmen würde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.



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