Revidiert
28.03.2023, 15:04 Uhr
Obwalden passt seinen Datenschutz der Entwicklung in Europa an
Der Kanton Obwalden passt seinen Datenschutz an. Das geltende Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 2008 und soll jetzt den Entwicklungen in der EU angepasst werden, wie der Regierungsrat sagt.
Obwalden passt seinen Datenschutz an, um damit das kantonale Recht den Entwicklungen in der EU anzupassen
(Quelle: Pixabay)
Der Kanton Obwalden revidiert seinen Datenschutz. Ziel sei es, das kantonale Recht den Entwicklungen in der EU anzupassen, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit.
Das Datenschutzgesetz des Kantons Obwalden stammt aus dem Jahr 2008. Seither hätten sich die Technologien und die Gesellschaft verändert, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Kantonsrat.
Geändert hat sich auch das europäische Datenschutzrecht. Aufgrund internationaler Vereinbarungen ist dieses für die Kantone verbindlich. Obwalden müsse das neue europäische Recht in seiner kantonalen Gesetzgebung umsetzen, erklärte der Regierungsrat.
Der Regierungsrat will das Datenschutzgesetz weiterhin schlank halten. Nur Details und Besonderes sollen im kantonalen Gesetz geregelt werden, sonst soll auf das Bundesrecht verwiesen werden. In der Vernehmlassung war diese sogenannte Nettogesetzgebung nur auf die Kritik des kantonalen Datenschützers gestossen. Dieser schlug vor, eine Vollgesetzgebung zu erarbeiten.
Weniger Ausnahmen
Neu soll das Obwaldner Datenschutzgesetz nur noch für natürliche Personen gelten und nicht mehr für juristische. Zudem darf der Kanton nicht mehr so viele Bereiche vom Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes ausnehmen wie bisher. Dies schränke die Regelungsmöglichkeit der Kantone ein, heisst es im Bericht.
Einen grossen Mehraufwand bescheren soll die neue Gesetzgebung der kantonalen Verwaltung nicht, wie der Regierungsrat festhält. Davon ausgenommen sind die Straf- und die Strafvollzugsorgane, auf die ein «wesentlicher Mehraufwand» zukommen dürfte, weil dort strengere Vorgaben gelten. So müssen sie neu ein Verzeichnis der Datenbearbeitungstätigkeit führen.
Vorerst kein Ausbau
Bezüglich des Datenschutzbeauftragten geht der Regierungsrat davon aus, dass dieser zumindest vorerst mit den vorhandenen Ressourcen weiterarbeiten könne. Dieser erhalte zwar neue Aufgaben und Kompetenzen, er werde aber auch von verschiedenen Tätigkeiten entlastet. Sollte ein Ausbau nötig werden, würde auch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden ein Thema, erklärte der Regierungsrat.
Das neue Datenschutzgesetz soll auf den 1. September 2023 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin werden auch die neuen Bestimmungen des Bundes rechtskräftig werden. Die Beratungen im Kantonsrat sind für Mai und Juni vorgesehen.