Deutschland
30.03.2023, 13:49 Uhr
Bundesdatenschutzbeauftragter: Telegram verstösst gegen DSGVO
Die deutsche Bundesdatenschutzbehörde bemängelt, dass Telegram eine DSGVO-Pflicht nicht befolgt, da der Messengerdienst keine Ansprechperson für Behörden benennt.
Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber räumt in einem Verfahren ein, dass es bei Telegram schwierig ist, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchzusetzen, wie «Heise Online» berichtet.
Hintergrund ist die Beschwerde eines Freiheitsfoo-Aktivisten, wonach Telegram ein Auskunftsersuchen zu gespeicherten Nutzerdaten nicht korrekt bearbeite. Telegram hat seinen Sitz in Dubai. Der Messengerdienst verweise auf der Webseite nur auf eine Anschrift in Grossbritannien. Habe ein Unternehmen keine Niederlassung in der EU, müsse es einen Vertreter als Ansprechperson für die Behörden nennen. «Telegram kommt jedoch dieser Verpflichtung gemäss Art. 27 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht nach. Dadurch gestaltet sich die Bearbeitung von Beschwerden in diesen Fällen häufig als langwierig und schwierig», wird der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber auf freiheitsfoo.de zitiert. Er werde jedoch darauf hinwirken, dass sich die Sach- und Rechtslage in dieser Angelegenheit in Gänze aufkläre (...).
Die deutsche Justiz streitet sich zudem seit Langem mit Telegram über die Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).