Erste Antennen in Betrieb
17.12.2019, 16:18 Uhr

5G-Ausbau nimmt auch bei Salt Fahrt auf

Im zweiten Halbjahr hat auch Salt mit dem 5G-Ausbau begonnen. In einigen Kantonen wird der Telko jedoch noch von Moratorien daran gehindert, die aus Gesundheitsgründen verhängt wurden. Gegen diese will Salt-Chef Pascal Grieder nun juristische Schritte einleiten.
Salt-Chef Pascal Grieder will juristische Schritte gegen 5G-Moratorien einleiten
(Quelle: Salt)
Mehrere Monate nach Sunrise und Swisscom hat auch Salt mit dem Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G angefangen. Die ersten Antennen seien im zweiten Halbjahr 2019 in Betrieb genommen worden, sagte Salt-Chef Pascal Grieder im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. «Wir haben bewusst später angefangen mit dem 5G-Ausbau.» Die meisten Antennen stünden wegen der dortigen Netztopologie im Aargau. Allerdings sei das bisher noch ein Testnetz. Für die Kunden werde 5G erst in der ersten Hälfte nächsten Jahres freigeschaltet, sagte Grieder. Das genaue Datum wollte der Salt-Chef noch nicht bekannt geben.
Wegen des Widerstands aus Teilen der Behörden gegen 5G droht Salt mit rechtlichen Schritten. Denn mehrere Kantone vor allem in der Westschweiz hatten aus Gesundheitsbedenken Moratorien gegen neue 5G-Antennen verhängt. «Wir sind dran, juristische Schritte einzuleiten», sagte Grieder. Wo genau geklagt werde, sagte der Salt-Chef nicht: «Das hängt von der einzelnen Situation ab.»

Verstoss gegen Bundesrecht

Solche Moratorien verstossen gegen Bundesrecht, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Mai betont hatten. Denn der Bund alleine ist zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierender Strahlung. «Es bleibt deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig», hielten die beiden Bundesämter fest.
Zuständig für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen seien zwar die Kantone. «Solche kantonalen Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie nicht den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bezwecken», hielten die beiden Bundesämter fest. Zudem dürften die kantonalen Bestimmungen weder zu einer unzulässigen Beschränkung der Emissionen der Mobilfunksendeanlagen noch zu einer Verletzung der öffentlichen Interessen führen, die in der Fernmeldegesetzgebung konkretisiert seien.
Im Klartext heisst dies: Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt. Würde ein Kanton aber ein 5G-Moratorium erlassen, könnten die Telekomunternehmen dagegen klagen, schrieben Bafu und Bakom. Ebenfalls könnten die Mobilfunkanbieter eine Beschwerde gegen eine verzögerte oder verweigerte Bewilligung für eine Handyantenne einreichen, hiess es. Dann müssten Gerichte entscheiden.

Juristischer Weg ist steinig

Allerdings dürfte der juristische Weg steinig werden. «Die Moratorien der Kantone sind rechtswidrig. Auch Baugesuche nicht zu behandeln, ist eine Rechtsverweigerung», sagte Grieder. Aber es sei relativ komplex, Rechtsverweigerungen nachzuweisen. Auch Sunrise hat bereits mit Klagen gedroht, aber bisher noch keine eingereicht. «Wir sind mit den zuständigen Behörden in einem konstruktiven Austausch. Bisher liegt uns kein beschwerdefähiger kantonaler Erlass vor. Sollte ein solcher vorliegen, werden wir den Erlass evaluieren», sagte Sprecher Rolf Ziebold auf Anfrage.
Bei der Swisscom hiess es: «Wir setzen nicht auf Klagen, sondern sind gesprächsbereit und suchen mit den Verantwortlichen den Dialog. In den Kantonen, die Moratorien in Kraft gesetzt haben, wird es zu einer Verzögerung des Ausbaus kommen», sagte Sprecher Armin Schädeli.

Salt-Chef: «Bund muss sich durchsetzen»

Salt fordert mit Nachdruck, dass der Bund sich durchsetzt. «Der Bund muss sicherstellen, dass wir die Frequenzen nutzen können, die wir teuer bezahlt haben», sagte Grieder. Es sei die Verantwortung des Bundes aktiv zu werden, und angesichts der verfahrenen Situation eine Lösung zu bringen. «Die Faktenlage ist bei weitem ausreichend und klar, um mit 5G vorwärts zu machen. Wir müssen nicht die nächste Expertengruppe zusammentrommeln», sagte Grieder mit Blick auf den Ende November veröffentlichten Fachbericht der von der damaligen Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung». Darin konnten sich die Experten in der zentralen Frage nicht einigen, ob die Strahlengrenzwerte für Handyantennen angepasst werden sollten. Angesichts der breiten Besetzung erstaunt das nicht: In der Arbeitsgruppe sassen Umwelt- und Telekommunikationsexperten des Bundes, Vertreter der Mobilfunkanbieter, Umweltwissenschaftler und Mediziner.
Die Arbeitsgruppe hat daher zunächst den Stand des Wissens dazu zusammengetragen. Ihr Fazit: Unterhalb der geltenden Immissionsgrenzwerte konnten gesundheitliche Auswirkungen nicht konsistent nachgewiesen werden. Der Bericht habe keinerlei Evidenz gezeigt, dass es zu Gesundheitsschädigungen komme, sagte Grieder: Seit 20 Jahren werde Mobilfunk von Milliarden Menschen verwendet. Wenn es zu Gesundheitsschädigungen käme, wüsste man das mittlerweile. Deshalb arbeite Salt am Ausbau von 5G weiter und reiche Baugesuche ein. «Aber es gibt Orte, wo die Baugesuche ins Leere laufen oder massiv verzögert werden», sagte Grieder.



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