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24.06.2020, 16:16 Uhr

Bundesrat gibt der Schweizer Corona-Warn-App grünes Licht

Die Schweizer Corona-Warn-App kann ab Donnerstag landesweit genutzt werden. Der Bundesrat hat dazu die Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus verabschiedet. Die freiwillige Anwendung soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
(Quelle: Pixabay)
Schweizerinnen und Schweizer haben ab Donnerstag die Möglichkeit, die Corona-Warn-App zu nutzen. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die entsprechende Verordnung über das Proximity-Tracing-App. Mit der Swiss-Covid-App für Mobiltelefone werden Benutzer gewarnt, falls sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Der Bundesrat empfiehlt der Bevölkerung, das technische Hilfsmittel zu benützen, wie er mitteilte. Die App ergänze die klassische Kontaktverfolgung (Contact Tracing) von Infizierten. Damit könnten Infektionsketten der Krankheit in der Bevölkerung unterbrochen werden.
Die Nutzung der App ist freiwillig und kostenlos. Die Bestimmungen zur Anwendung in der Verordnung gelten vorläufig für zwei Jahre bis Ende Juni 2022. Wenn die Coronavirus-Krise überstanden ist oder falls sich die App als zu wenig wirkungsvoll erweisen sollte, wird das System abgestellt. Das hatte das Parlament gefordert.

Kein Geld bei freiwilliger Quarantäne

Der Bundesrat hofft, dass möglichst viele Menschen die Anwendung auf ihr Mobiltelefon herunterladen. Wer sich danach auf Anordnung eines Arztes oder einer Behörde in Quarantäne begeben müsse, habe Anrecht auf den Corona-Erwerbsersatz, teilte der Bundesrat weiter mit. Wer sich aber nach einer Kontaktmeldung der App freiwillig in Quarantäne begebe, ohne dass dies von einer Behörde oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet sei, erhalte diese Entschädigung nicht.
Sicherheitsbedenken rund um die App hat der Bundesrat keine. Die Anwendung sei eingehend auf die Sicherheit und die Benutzerfreundlichkeit getestet worden, hiess es. Insgesamt seien 81 Meldungen eingegangen, davon hätten 11 den Programmcode betroffen. Es seien dabei keine Meldungen eingegangen, die als kritisch oder systemrelevant hätten beurteilt werden müssen.

Bundesamt will App-Statistik

veröffentlichen Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) nimmt den Angaben zufolge auch nach der öffentlichen Lancierung der Swiss-Covid-App Meldungen von Testergebnissen entgegen. Damit soll der Datenschutz und die Sicherheit gewährleistet bleiben. Das Bundesamt für Statistik (BFS) will auf seiner Webseite künftig anonymisierte Daten zur Nutzung der App zur Verfügung stellen.
Die Anwendung soll ab Donnerstag in den App-Stores für die Mobiltelefone verfügbar sein. Bislang war eine Testversion verfügbar. Seit Ende Mai überprüften Hacker und weitere Interessierte die App auf Sicherheitslücken. Anfang Juni stimmten Ständerat und Nationalrat den gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der vom Bund und den beiden ETH entwickelten Programms.

Das Wichtigste zur App in Kürze

Die Swiss-Covid-App soll dabei helfen, Ansteckungsketten zurückzuverfolgen und Personen zu warnen, wenn sie länger Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Das sind die wichtigsten Infos zur Mobile-App:

Funktionsweise

Die Handy-Anwendung misst anonym die Zeitdauer und den Abstand zu anderen Mobiltelefonen. Sie zeichnet auf, wenn ein enger Kontakt bestand, näher als 1,5 Meter und insgesamt über einen Tag länger als 15 Minuten. Denn dann besteht laut Experten die Möglichkeit, dass das Virus übertragen wurde.

Aktivierung

Benutzer installieren die Swiss-Covid-App auf ihrem Apple- oder Android-Mobiltelefon. Sie kann im App-Store von Apple sowie im Google Play Store heruntergeladen werden. Danach müssen Benutzer das Mobiltelefon bei eingeschalteter Bluetooth-Funktion bei sich haben. Das Mobiltelefon sendet über Bluetooth verschlüsselte Identifikationsnummern, sogenannte Prüfsummen, aus. Das sind lange, zufällige Zeichenketten. Nach zwei Wochen werden alle Prüfsummen automatisch vom Gerät gelöscht.

Infektion

Wird ein App-Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet, erhält diese Person von den kantonalen Behörden einen Code. Mit diesem Code kann sie die Benachrichtigungsfunktion in ihrer App aktivieren. Dadurch warnt sie andere App-Nutzer, mit der sie während der Ansteckungsphase zwei Tage vor Ausbruch der Krankheitssymptome in engem Kontakt stand. Mit Eingabe des Codes erfolgt die Benachrichtigung an diese automatisch und anonym.

Alarmierung

Benachrichtigte Personen können die in der App genannte Infoline anrufen und die weiteren Schritte abklären. Die Privatsphäre wird dabei gemäss dem Bund gewahrt. Hat eine benachrichtigte Person bereits Krankheitssymptome, sollte sie zu Hause bleiben, den Kontakt zu anderen Menschen meiden, den Coronavirus-Check machen oder ihren Arzt anrufen.

Datenschutz

Daten, welche die App sammelt, speichert sie lokal auf dem eigenen Mobiltelefon. Sie sendet keine Personen- oder Ortungsdaten an zentrale Speicherorte oder Server. Damit wollen die Hersteller sicherstellen, dass niemand rekonstruieren kann, mit welcher Person man Kontakt gehabt hatte und wo der Kontakt stattfand.

Rechtliche Grundlagen

Für den Einsatz der sogenannten Proximity-Tracing-App war eine Anpassung des Epidemiengesetzes nötig. Diese hat das Parlament am vergangenen Freitag beschlossen. Sie stützt sich auf das Datenschutzgesetz und regelt Organisation, Betrieb, bearbeitete Daten und Nutzung der App.

Entwickler

Das Swiss-Covid-App-System wurde im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne sowie der Schweizer Firma Ubique entwickelt. IT-Fachleute und verschiedene Personengruppen haben die Funktionsweise und die Datensicherheit während einer Pilotphase getestet.



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