Änderungen im Kleingedruckten
14.06.2019, 12:53 Uhr

Neue Swisscom-AGBs stossen dem Konsumentenschutz sauer auf

Die Swisscom überarbeitet per Oktober ihre AGBs. Damit ändern sich die Gebühren und der Umgang mit Kundendaten. Dafür erntete der Telko scharfe Kritik des Konsumentenschutzes.
SKS-Chefin Sara Stalder findet keinen Gefallen an den neuen AGBs der Swisscom
(Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz)
Die Swisscom erneuert per Oktober 2019 ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Veränderungen im Kleingedruckten löste scharfe Kritik seitens des Konsumentenschutzes aus. Mit der Zustimmung der Kunden zu den neuen AGBs lasse sich der Telko eine «Blankovollmacht» ausstellen und erhalte ungehinderten Umgang mit Kundendaten, warnte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung. Die Swisscom entwickle sich damit zusehends zu einer «riesigen Datenkrake», kritisiert die SKS-Chefin Sara Stalder. Zwar gebe es ein Widerspruchsrecht (Opt-out). Dieses sei aber auf der Swisscom-Internetseite oder im eigenen Kundenprofil nur schwer zu finden. «Zudem dürfte das Opt-out nach einem Systemupdate wieder deaktiviert werden», warnte der Konsumentenschutz.
Diese Aussage sei falsch, kontert die Swisscom. Man lege grossen Wert darauf, dass die Einstellungen in den Systemen den Wünschen der Kunden entsprechen. Auch dem Vorwurf der «Blankovollmacht» tritt der Telekomkonzern entschieden entgegen: «Die Swisscom hält sich an das aktuelle Datenschutzgesetz und die Kunden können selbst über die Verwendung ihrer Daten bestimmen», betonte die Mediensprecherin Sabrina Hubacher.

Gebühren werden erhöht

Für Kritik sorgte auch, dass die Swisscom die Kosten für Papierrechnungen erhöht. Für den Erhalt einer Papierrechnung werden ab Oktober neu 2,90 Franken anstatt der bisherigen 1,50 Franken verrechnet. Falls man die Rechnung am Postschalter begleichen will, kostet dies nochmals 3 Franken zusätzlich. Swisscom begründet die Gebührenerhöhung mit stetig sinkenden Preisen in einem hart umkämpften Telekommarkt: «Der Versand der Rechnung auf Papier kostet jedes Jahr einen zweistelligen Millionenbetrag» teilte eine Sprecherin der Swisscom auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP mit.
Diese Kosten sollen nach Ansicht der Swisscom nicht alle Kunden mittragen. Auch bezüglich der Postschalter-Gebühr verweist die Sprecherin auf hohe Kosten durch das Einzahlen am Schalter. Der manuelle Aufwand sei trotz einem Rückgang der Postschalterzahlungen seit 2016 nicht gesunken, weil etwa die gleiche Referenznummer benutzt werde oder Doppelzahlungen sowie von Hand ausgefüllte Einzahlungsscheine viel Aufwand verursachen würden.
Die Swisscom sei sich bewusst, dass die Änderungen auch ältere Kunden ohne Smartphone oder Internet betreffen. Kunden, die das Grundversorgungsangebot nutzen, erhielten die Papierrechnung weiterhin kostenlos. Neu sei es zudem möglich, die Rechnung im Swisscom-Shop zu bezahlen. Bei Härtefällen versuche man, mit dem Kunden eine individuelle Lösung zu finden.

Unverständnis mitteilen

Wer mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sei, hat nun laut SKS ein sofortiges Kündigungsrecht, da die Swisscom zumindest mit den Gebührenanpassungen einseitige Änderungen von wesentlichem Vertragsinhalten vorgenommen habe. Zudem könnten die Kunden verlangen, dass der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werde. Die Swisscom wiederum habe dann allerdings das Recht, den Vertrag zu kündigen. «Man sollte aber zuerst mal zeigen, dass man mit den neuen AGBs nicht einverstanden ist», rät SKS-Rechtschefin Cécile Thomi. Je nach Reaktion von Seiten der Swisscom seien dann weitere Schritte angezeigt. Die Swisscom betonte jedoch, dass Kunden die Änderung entweder akzeptieren oder den Vertrag bis zum Inkrafttreten kündigen könnten. Ein Festhalten am bisherigen Vertrag und den alten AGBs sei aber nicht möglich.



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