08.08.2017, 00:00 Uhr

Luzerner Informatikchef schadete durch korruptes Verhalten dem Kanton

Im Februar wurde ein ehemaliger IT-Chef des Kantons Luzern wegen Korruption verurteilt. Durch sein Verhalten habe er das Vertrauen in die Verwaltung und deren Ruf beschädigt, begründet das Kriminalgericht seinen Entscheid nun.
Ein Informatikchef des Kantons Luzern hat sich korrupt verhalten, weil er bei der Vergabe von Aufträgen Provisionen bezogen hat. Er habe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Verwaltung und deren Ruf beschädigt, schreibt das Kriminalgericht in der am Montag veröffentlichten Begründung zu einem im Februar gefällten Urteil. Der Beschuldigte hatte als Dienststellenleiter 2010 und 2011 Aufträge an Dritte vergeben und Provisionen von 226'000 Franken bezogen. Die Zahlungen beruhten auf Verträgen mit Lieferanten, mit denen er schon früher verbunden gewesen war. Der Beschuldigte hatte schon vor 2010 als Externer für die Dienststelle Informatik gearbeitet. Das Gericht sprach den ehemaligen Dienststellenleiter deswegen im letzten Februar des Sich-bestechen-Lassens schuldig. Es sprach den Beschuldigten aber vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung frei. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen ungetreuer Amtsführung, eventualiter wegen Vorteilsnahme, sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung gefordert. Sie hatte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt.

Stellung ausgenutzt

Der Beschuldigte habe aus egoistischen Motiven seine Stellung als Dienststellenleiter ausgenutzt, schreibt das Kriminalgericht weiter. Seine Vergabe von Aufträgen sei von sachfremden Motiven geleitet gewesen. Dieses Verhalten müsse als korrupt bezeichnet werden. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass der Beschuldigte eine nicht unwesentliche Lohneinbusse, die er als Dienststellenleiter gegenüber der vorherigen Tätigkeit hatte, verkleinern wollte. Relativiert werde sein Verhalten auch dadurch, dass er schon vor seiner Anstellung zum Informatikchef legal Provisionen auf den Aufträgen der Dienststelle bezogen habe. Freigesprochen worden war der Beschuldigte vom Vorwurf der Urkundenfälschung. Dabei geht es um die Rückdatierung der Provisionsverträge. Es sei nicht erstellt, dass der Beschuldigte damit die Buchhaltung dieser Firmen verfälscht habe oder für sich einen unrechtmässigen Vorteil habe generieren wollen. Aus der Urteilsbegründung geht auch hervor, dass sich der Beschuldigte nach Ansicht des Gerichts auch der ungetreuen Amtsführung schuldig gemacht habe. In diesem Anklagepunkt erfolgte aber kein zusätzlicher Schuldspruch, weil der Beschuldigte durch das Bestechungsdelikt die Amtspflicht verletzt hat.

Politik ist eingeschritten

Der Korruptionsvorfall war aufgeflogen, als die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsparlaments die Beschaffungen der Informatik in den Jahren 2009 bis 2011 unter die Lupe nahm. Im März 2013 reichte die Staatskanzlei Strafanzeige ein. Das Kriminalgericht ist überzeugt, dass der zuständige Regierungsrat Marcel Schwerzmann und sein Departementssekretär nichts von den Provisionsverträgen gewusst haben. Die Behauptung des Beschuldigten, er habe seine Vorgesetzten informiert, erwiesen sich als unwahre Schutzbehauptungen, heisst es in dem Urteil. Gegen das Urteil ist Berufung angemeldet.



Das könnte Sie auch interessieren