11.01.2012, 11:40 Uhr

Verkauft Media Markt alte Geräte als neu?

Die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehen deckte auf: Media Markt soll gebrauchte Geräte als neu verkaufen. Dies angeblich gar mit System. Media Markt dementiert.
Diese Werbung erhält durch die Kassensturz-Enthüllungen eine ungewollt sarkastische Note
Der Elektronikdiscounter Media Markt wirbt mit einem besonders grosszügigen Kundenservice. «Umtausch ohne 'wenn und aber'» heisst es etwa auf der Homepage des Unternehmens. Das mag sogar zutreffen – doch was passiert anschliessend mit den zurückgebrachten Elektronikgeräten? Schenkt man der gestrigen Ausgabe des Konsumentenschutzmagazins Kassensturz des Schweizer Fernsehen (SF) glauben, werden diese kurzerhand wieder als Neuware verkauft. Ohne Hinweis auf einen vorgängigen Gebrauch oder einen Preisnachlass.

Im Kassensturz packt eine ehemalige Media-Markt-Angestellte der Filiale Oftringen aus. Ihren Aussagen zufolge hatte das Verkaufen von Retouren als Neuware System. Täglich seien zurückgenommene Geräte in ein Hinterzimmer gebracht worden, worauf versucht wurde, diese neu zu verpacken, obwohl dies eigentlich fast unmöglich sei. Anschliessend seien die Geräte wieder normal in den Verkauf gelangt. Ob Handys, Fernseher oder Computer – diese Praxis sei so üblich gewesen und neuen Mitarbeitern vom ersten Tag an klargemacht worden. Und: Gar Geräte, die aus der Reparatur zurückkamen, seien als Neugeräte verkauft worden.

Die ehemalige Media-Markt-Angestellte hat eigenen Angaben zufolge ihre Vorgesetzten mehrmals auf diese unfaire Praxis aufmerksam gemacht. Geändert habe sich nichts. Begründung: Die Kunden würden davon eh nichts merken. Lesen Sie auf der nächsten Seite: Media Markt bestreitet Vorwürfe

Media Markt bestreitet Vorwürfe

Kassensturz konfrontierte den Chef von Media Markt Schweiz, Michael Rupp, mit den Vorwürfen. Der wollte davon aber nichts wissen. Es gebe ein klares Prozedere zum Umgang mit retournierten Waren. Diese würden genau auf Beschädigungen und allfällige Datenrückstände geprüft und anschliessend klar als «Vorführgeräte» gekennzeichnet und mit einem Preisabschlag verkauft. Allerdings: Gemäss der Kassensturz-Rechtsexpertin Doris Slongo wäre selbst dieses Verfahren widerrechtlich, denn bereits im privaten Rahmen gebrauchte Geräte dürften nicht als Vorführgeräte bezeichnet werden.

Media-Markt-Chef Rupp sagte, man nehme die Vorwürfe ernst und räumte auch ein, dass er nicht ausschliessen könne, dass Fehler gemacht werden. Betroffene Kunden, die ein gebrauchtes Gerät unwissentlich zum Neupreis kaufen, können das Gerät nicht nur gegen ein wirklich neues eintauschen, sondern hätten auch Anrecht auf eine zusätzliche Entschädigung.
Link zur Kassensturz-Sendung auf der SF-Homepage



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