14.09.2016, 17:44 Uhr
.swiss-Domains sind ein Erfolg
Seit einem Jahr ist die Domain .swiss verfügbar - und bereits hat der Bund 15'755 entsprechende Seiten registriert. Die Behörden sprechen von einem Erfolg.
Internetadressen mit der Endung .swiss stossen auf reges Interesse: Seit einem Jahr ist die Domain verfügbar - und bereits hat der Bund 15'755 entsprechende Seiten registriert. Die Behörden sprechen von einem Erfolg. Dieses teilt die Domainnamen nach festgelegten Kriterien zu. Bis zum Ein-Jahr-Jubiläum tat dies das BAKOM fast 16'000 Mal, wie das Bundesamt für Kommunikation mitteilt. Dazu gehörten auch Bezeichnungen wie watch.swiss, tourismus.swiss und auto.swiss.
Tourismus gut vertreten
Der überwiegende Teil der Bezeichnungen ging laut BAKOM an Aktiengesellschaften und weitere Unternehmen aus allen Branchen. So verfüge mittlerweile die Mehrzahl der börsenkotierten Unternehmen der Schweiz über eine .swiss-Adresse. Die Tourismusbranche sei mit zahlreichen Hotels, Tourismusvereinen, Buchungsportalen und Bergbahnen ebenfalls gut vertreten. Zahlreiche in der Öffentlichkeit weniger bekannte KMU mit grossem Exportanteil verfügen laut der Bundesbehörde ebenfalls schon über eine .swiss-Adresse. Schliesslich hätten neben vielen Verbänden und Organisationen auch schon zahlreiche Gemeinden und mehr als die Hälfte der Kantone Zuteilungen erhalten. Bereits seien Tausende von .swiss-Seiten aktiv.
Privatpersonen bleiben ausgeschlossen
Wer eine .swiss-Internetadresse möchte, muss einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur Internetadresse aufweisen. Privatpersonen sind weiterhin ausgeschlossen. Domainnamen wie hotel.swiss müssen in den Dienst der gesamten betroffenen Branche gestellt werden. Gesuche, welche die Grundvoraussetzungen erfüllen, werden einmal pro Woche für zwanzig Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht, damit Konkurrenzgesuche eingereicht werden können. Nicht infrage gestellte Namen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das BAKOM auf Grundlage der Verordnung über Internetdomains.