23.11.2016, 11:08 Uhr

Elektronische Signatur für Ämter und Firmen

Der Bundesrat hat die Nutzung der elektronischen Signatur neu geregelt. Nun können auch Ämter und Firmen die Echtheit von digitalen Dokumenten nachweisen.
Ab dem Neujahrstag können auch Behörden und Unternehmen die Herkunft sowie Integrität ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Die dafür notwendige Revision der Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) hat der Bundesratan seiner Sitzung am Mittwoch in Bern genehmigt.  Gleichzeitig mit der revidierten Verordnung (PDF) soll am 1. Januar 2017 das neue Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES) in Kraft treten. Das Gesetz hatte das Parlament bereits am 18. März 2016 verabschiedet. Das Bundesamt für Kommunikation Bakom hat den Auftrag, die administrativen und technischen Vorschriften zu überarbeiten, um alle geltenden Bestimmungen zu ergänzen und zu präzisieren. Bis anhin stand die elektronische Signatur, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen. Die neue Rechtsgrundlage ermöglicht es beispielsweise Behörden, ihre Webpublikationen wie die Amtliche Sammlung oder das Bundesblatt zu zertifizieren. Auch Beschlüsse können neu digital signiert werden. Gleichzeitig steht es Unternehmen steht es offen, mithilfe eines elektronischen Zertifikats die Herkunft und die Integrität von Online-Rechnungen zu garantieren. Ermöglicht wird daneben die Online-Identifikation einer Person in Echtzeit, so dass etwa Kunden ein Bankkonto ohne physische Anwesend eröffnen können.



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