19.10.2016, 13:31 Uhr

Neue Regeln für die Bundes-IT

Der Bundesrat hat die Speicherung und Übermittlung von Daten neu geregelt, die Bundesangestellte für den Zugang zu Informatikanwendungen benötigen.
Der Bundesrat hat die Speicherung und Übermittlung von Daten neu geregelt, die Bundesangestellte für den Zugang zu Informatikanwendungen benötigen. Er hat am Mittwoch eine Verordnung verabschiedet. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2017, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Wer in der Bundesverwaltung eine Informatikanwendung nutzen will, muss sich ausweisen. So soll sichergestellt werden, dass nur Befugte Zugang erhalten. Der dafür eingesetzte Dienst heisst Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM).
Die Identitätsverwaltung werde zunehmend von den einzelnen Anwendungen weg zu zentral geführten Systemen verschoben, schreibt das EFD. Das sei effizienter und ermögliche eine bessere Kontrolle der Datenqualität. Dafür werden nun neue rechtliche Grundlagen benötigt. Die Verordnung über die Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes soll auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erleichtern. Zudem enthält sie Regeln für den Zugriff durch Externe.



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