17.06.2016, 14:40 Uhr
Sexting soll in der Schweiz bestraft werden
Der Nationalrat will Sexting als Strafbestand im Strafgesetzbuch aufnehmen.
CVP-Nationalrätin Viola Amherd stösst sich daran, dass im geltenden Strafrecht bei Sexting primär die Regelungen zur Pornografie zur Anwendung kommt. Nicht selten liessen sich Jugendliche von der Gruppendynamik unter Druck setzen und die Verbreitung über Internet und Handy nähmen zu. Da Sensibilisierung und Medienkompetenz zur Prvention nicht ausreichen, fordert sie in ihrer Motion eine klare gesetzliche Regelung, welche das Weiterverbreiten intimer Fotos und Videos von anderen Personen unter Strafe stellt. Grund: Für den Straftatbestand für Sexting reichen die Regelungen zur Pornografie allein nicht aus, begründet sie ihren Vorstoss. Neben den Bestimmungen im Strafrecht zur Pornografie sowie Nötigung und Drohung gelte auch der Persönlichkeitsschutz, da ein widerwillig verbreitetes Bild Persönlichkeitsrechte verletzen kann. Beim Versenden von intimen Videos oder Fotos bestehe immer das Risiko, dass diese missbräuchlich verwendet würden, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Der Umgang mit dem Internet biete «viele Chancen aber auch viele Risiken.» Das Strafrecht solle daher nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Der Vorstoss von CVP-Nationalrätin Viola Amherd wurde mit 124 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen angenommen. Die Motion geht nun an den Ständerat.