14.03.2017, 10:47 Uhr
Schweizer Datenschützer mit Verbesserungsvorschlägen an DSG-Revision
Die Vereinigung der Schweizer Datenschützer, Privatim, begrüsst den Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG). Sie hat aber auch Verbesserungsvorschläge.
Die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, Privatim, hat den Vorentwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (VE-DSG) unter die Lupe genommen und eine Beurteilung veröffentlicht. Generell begrüssen die Datenschützer darin die Revision. So biete sie die Chance, das Datenschutzrecht den aktuellen Herausforderungen anzupassen und den zunehmenden Risiken für die Grundrechte und die Persönlichkeitsrechte Rechnung zu tragen.
Allerdings hat Privatim noch einige Kritikpunkte am Entwurf des neuen Datenschutzgesetzes. So betonen die Datenschützer, dass sie grossen Wert auf klare Rechtsgrundlagen legten. Darum mahnen sie einige Verbesserungen am jetzigen Vorentwurf an. So solle der präventive Datenschutz gestärkt werden, was durch Vorabkonsultation geschehen könne. Dabei wird untersucht, was für Auswirkungen eine Regelung oder Praxis auf den Persönlichkeitsschutz der Einzelnen hat. Nach Meinung der Vereinigung wird die Vorabkonsultation im revidierten Gesetz ungenügend umgesetzt. Sie schlägt daher vor, die Datenschutz-Folgenabschätzung und die Vorabkonsultation in zwei separaten Artikeln zu regeln.
Stärkung der Rechte der betroffenen Personen
Daneben kritisiert Privatim, dass im Vorentwurf zwei zentrale Elemente der entsprechenden Reform des EU-Datenschutzgesetzes ignoriert würden. So sehe Artikel 20 der EU-Verordnung ein Recht auf Datenübertragbarkeit vor und Artikel 17 ein Recht auf Löschung («Recht auf Vergessenwerden»). «Beide Rechte stärken die Position der Betroffenen insbesondere gegenüber grossen global tätigen Datenbearbeitern», schreibt Privatim in einer Mitteilung. Für die Vereinigung sei es daher nicht nachvollziehbar, warum den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ein solches Recht verwehrt werden solle. Nächste Seite: Mehr Ressourcen für den Edöb
Mehr Ressourcen für den Edöb
Laut Privatim will das überarbeitete DSG die Kompetenzen und Aufgaben des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) erweitern. Dies werde aber nur möglich sein, wenn ihm auch bedeutend mehr Ressourcen zugeteilt würden, lautet die Kritik. «Andernfalls kann auf einen Ausbau seiner Kompetenzen und Aufgaben genauso gut verzichtet werden», ist Privatim überzeugt. Daneben wird kritisiert, dass der Edöb recht zahnlos bleibt und keine Sanktionsmöglichkeiten erhalte. In der vorliegenden Revision werde ihm nämlich lediglich die Möglichkeit von Verwaltungsmassnahmen gegeben. «Der Beauftragte muss deshalb zusätzlich bei Verstössen gegen das Datenschutzrecht auch administrative Sanktionen, wie beispielsweise Bussen verhängen können und zwar mindestens gegenüber Privaten», so die Forderung von Privatim. Das Gesetz sei deshalb entsprechend zu ergänzen. Schliesslich sei zu prüfen, ob der Edöb allenfalls zu einer Organisation analog der Wettbewerbskommission ausgebaut werden müsse. Eine Zusammenfassung der Vorschläge von Privatim sowie weitere Verbesserungsvorschläge der Vereinigung finden sich in folgendem PDF, das online abrufbar ist.