Justiz
22.04.2020, 15:07 Uhr
Gerichtsentscheide im Fall Comparex
Beim IT-Unternehmen Comparex herrschte grosse Unzufriedenheit: Deshalb und nicht wegen gezielter Falschinformationen sei es 2010 zum fast kompletten Wechsel der Belegschaft gekommen. Dies hat das Luzerner Kantonsgericht nun festgestellt.
Der Fall Comparex ist vom Luzerner Kantonsgericht entschieden worden
(Quelle: shutterstock.com/Billion Photos)
Der Wechsel der fast ganzen Belegschaft der IT-Firma Comparex zu Bison im Jahr 2010 war nicht das Ergebnis einer gezielten Falschinformation gewesen. Vielmehr sei die Unzufriedenheit der Mitarbeiter gross gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht.
Die Firma Comparex gehörte mehrheitlich einem deutschen Unternehmen sowie zu 30 Prozent dem Softwareunternehmen Bison. Der Geschäftsleiter von Bison war Mitglied des Comparex-Verwaltungsrats, trat aber aus diesem wegen Unstimmigkeiten im April 2010 zurück.
An einer darauf folgenden Mitarbeiterinformation erklärte der Bison-Geschäftsleiter den Comparex-Angestellten, dass Bison jedem eine Stelle zu denselben Konditionen anbiete. Dabei hatte er bereits für jeden Comparex-Mitarbeiter ein unterschriftsreifes Stellenbestätigungsschreiben zur Hand. Zuvor hatte er Kündigungen bei der Comparex-Muttergesellschaft in Deutschland erwähnt.
Grosse Umsatzeinbussen
Innerhalb weniger Tage wechselte 90 Prozent der Comparex-Belegschaft zu Bison. Ihnen folgten auch wichtige Comparex-Kunden. (Computerworld berichtete damals unter anderem in diesem und in einem weiteren Artikel über die Vorfälle). Comparex erlitt grosse Umsatzeinbussen, ihr Eigenkapital sank innerhalb von sieben Monaten von 4 Millionen Franken auf minus 8 Millionen Franken.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft brachte wegen der Massenkündigung den Bison-Geschäftsleiter, den Chef der Comparex sowie vier weitere Comparex-Kadermitglieder vor Gericht. Die sechs Beschuldigten wehrten sich gegen eine erste Verurteilung 2016 durch das Kriminalgericht. Das Kantonsgericht sprach die Männer im Januar 2020 zwar nicht frei, verhänge aber mildere Strafen. Am Mittwoch veröffentlichte es die Begründungen zu den Urteilen.
Wie die Vorinstanz sprach das Kantonsgericht den Bison-Geschäftsleiter der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft kam es zum Schluss, dass der Beschuldigte nicht mit einer gezielten Falschinformation über eine Strategieänderung die Comparex-Belegschaft beeinflusst habe. Vielmehr habe in dieser eine grosse Unzufriedenheit geherrscht.