Sieg für die Finma 08.05.2018, 09:10 Uhr

Swisscom-Zahlungssystem fällt unter das Geldwäschereigesetz

Der SMS-Dienst von Swisscom, mit dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes bezahlen können, fällt unter das Geldwäschereigesetz. Das Bundesgericht schmetterte eine Beschwerde des Telcos gegen eine Verfügung der Finma ab.
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat der Finma Recht gegeben
(Quelle: Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen)
Der SMS-Dienst der Swisscom, bei dem Kunden den Nachtzuschlag des Zürcher Verkehrsbundes (ZVV) mit der nächsten Rechnung bezahlen können, fällt unter die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, die Swisscom übernehme nicht nur das Inkasso für den ZVV-Nachtzuschlag.
Die Swisscom wehrte sich mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gegen eine Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Das Telekomunternehmen geht davon aus, dass es sich lediglich um ein Inkasso handle, das nicht dem Geldwäschereigesetz unterstehe. Die St. Galler Richter halten jedoch fest, dass es sich bei dem von der Swisscom angebotenen Dienst für den Nachtzuschlag um ein Zahlungssystem handle, bei welchem ein Kunde der Swisscom den Auftrag zur Abrechnung und zur Weiterleitung des Entgelts erteile. Es werde eine Schuld gespeichert, die dann beim Betreiber des Zahlungssystems in Rechnung gestellt werde. Ein solches System falle unter das Geldwäschereigesetz.

«Auswirkungen auf ganze Branche»

Hintergrund des Gesetzes ist, dass auch in dieses Parabankensystem Gelder illegalen Ursprungs eingebracht werden können. Um dies zu unterbinden, sieht das Geldwäschereigesetz bestimmte Sorgfaltspflichten vor, damit solche Geldflüsse erkannt werden können. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts habe Auswirkungen auf die gesamte Telekombranche und darüber hinaus, schrieb Swisscom. Positiv wertet das Unternehmen, dass für die Abrechnung für Sprach- und bestimmte digitale Dienstleistungen das Geldwäschereigesetz nicht zur Anwendung komme. Sie habe Massnahmen getroffen, um zu verhindern, dass ihre Abrechnungsdienstleistung für Geldwäscherei missbraucht würden, schrieb Swisscom.

Busse von 4,3 Millionen Franken

Bevor sich die Swisscom als sogenannte Finanzintermediärin direkt der Kontrolle der Finma unterstellte, war sie Mitglied der Selbstregulierungsorganisation PolyReg. Auch bei dieser führten die ZVV-Nachtzuschläge zu Unstimmigkeiten. Die PolyReg auferlegte der Swisscom im Frühling 2017 eine Busse von 4,3 Millionen Franken. Auf eine Beschwerde dagegen trat das Bundesverwaltungsgericht nicht ein. Der Fall sei zurzeit vor einem Schiedsgericht hängig, schrieb Swisscom am Montag. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sei unabhängig von dieser Bussenverfügung.
Die Swisscom will den Entscheid aus St. Gallen nun analysieren und das weitere Vorgehen prüfen, wie der Telco am Abend mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.



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