E-Voting 28.06.2018, 12:30 Uhr

Bundesrat will die elektronische Stimmabgabe ermöglichen

Der Bundesrat will das E-Voting in der Schweiz generell ermöglichen. Die elektronische Stimmabgabe soll als dritter ordentlicher Stimmkanal etabliert werden – für die Kantone soll dies allerdings nicht Pflicht sein.
(Quelle: Jens Stark / NMGZ)
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung zu eröffnen, womit die elektronische Stimmabgabe schweizweit ermöglicht werden soll. Er habe damit seine bisherige Haltung bestätigt, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien. Der Bundesrat wolle damit auch eine Diskussion auf Basis von Fakten ermöglichen. Sicherheitsbedenken seien legitim, und der Bundesrat nehme sie ernst, sagte Thurnherr. Es gehe auch um gefühlte Unsicherheit. Der Bundeskanzler zog in diesem Zusammenhang einen Vergleich zu Atomkraftwerken.
Mit seinem Entscheid folgt der Bundesrat den Empfehlungen einer Expertengruppe. Diese kam in einem Bericht zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden könne. Die bereits heute geltenden hohen Sicherheitsanforderungen sollen im ordentlichen Betrieb weitergeführt und von der Verordnungs- auf Gesetzesstufe gehoben werden.

Kantone haben die Wahl

Die Kantone sollen ihre E-Voting-Systeme weiterhin selber auswählen können. Für deren Einsatz braucht es auch künftig eine Bewilligung des Bundesrates. Diese würde aber unbefristet erteilt, wie Thurnherr erklärte. Die Kantone bräuchten nicht mehr für jede Abstimmung eine Bewilligung. Vor allem aber sollen die Kantone nicht verpflichtet werden, die elektronische Stimmabgabe einzuführen. Auch die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben. Ob sie das bei jeder Abstimmung tun können oder sich festlegen müssten, würde ebenfalls kantonal geregelt.

Vorteile für die Demokratie

Die Behörden sähen E-Voting als Chance, sagte Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin des Kantons Basel-Stadt und Präsidentin der Staatsschreiberkonferenz. Die Ausübung politischer Rechte werde dadurch erleichtert. Zu den weiteren Vorteilen gehört, dass die Abgabe von ungültigen Stimmen verunmöglicht wird, dass die Resultate schneller ermittelt werden können und dass Verspätungen wie bei der brieflichen Stimmabgabe verhindert werden. Auch bei den Kosten könnten sich für die Kantone Vorteile ergeben, da das E-Voting «papierarm» wäre. Papierlos soll es jedoch nicht sein. Die Codes würden aus Sicherheitsgründen mit der Post verschickt.

Manipulationsversuche erkennen

Zum Sicherheitsaspekt äusserte sich Informatikprofessor Ulrich Ultes-Nitsche. Wichtig sei, dass das Stimmgeheimnis gewahrt werde und dass die Stimmabgabe nachvollziehbar sei, erklärte er. Jeder erfolgreiche Manipulationsversuch müsse festgestellt werden können. Die Festlegung der Sicherheitsanforderungen soll weiterhin in der Kompetenz des Bundes liegen. Der Bundesrat hatte vor rund einem Jahr Transparenzmassnahmen beschlossen und nun eine Verordnungsänderung auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Diese sieht vor, dass der Quellcode der Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden muss. Das soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die E-Voting-Systeme stärken.

Versuche in 14 Kantonen

Aktuell befindet sich die elektronische Stimmabgabe im Versuchsbetrieb. Durchgeführt wurden über 200 Versuche. Seit 2004 haben insgesamt 14 Kantone einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. Zurzeit wird E-Voting in acht Kantonen angeboten. In manchen Kantonen werden sowohl Auslandschweizer als auch inländische Stimmberechtigte zu den Versuchen zugelassen. In anderen können einzig die im Ausland wohnhaften Stimmberechtigten elektronisch abstimmen.



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