03.12.2014, 14:36 Uhr
Zuger Datenschützer erhebt zum letzten Mal den Mahnfinger
Der Zuger Datenschützer tritt ab. Grund genug, einen Blick auf seinen letzten Datenschutzbericht zu werfen.
Der Zuger Datenschützer René Huber hat seinen alljährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Es wird der letzte von ihm sein, er wird nach 15 Jahren selbstständiger Datenschutz-Berater in Zürich. Wie gewohnt werden aktuelle Fälle des vergangenen Jahres beschrieben und in verständlicher Weise dargelegt, warum der Datenschützer eingreifen oder nicht eingreifen musste. Tätigkeitsbericht 2014: Download (PDF)
Aus der Praxis
So erfährt man bei der Lektüre spannendes und zum Teil auch abstruses. Zum Beispiel verlangte die SVP-Fraktion im Kantonsparlament in einer Interpellation, dass die parteipolitische Zusammensetzung der Leitungsgremiem von privaten Institutionen, die öffentliche Aufgaben erledigen (also zum Beispiel die Müllabfuhr, Kliniken oder Firmen die Unterhaltsarbeiten ausführen) bekannt gegeben wird. Der Datenschützer setzte diesem Begehren einen Riegel: Die Parteizugehörigkeit gehört zu den besonders schützenswerten Daten, um diese zu sammeln oder zu bearbeiten braucht es eine formelle gesetzliche Grundlage. Hingegen darf ein Lehrling vollumfänglich Auskunft über Meldungen seines Lehrmeisters an die Schule verlangen. Hier stellte sich die Frage, ob die Meldungen von Lehrmeistern vertraulich behandelt werden dürfen. Dem Widersprach der Datenschützer. Lehrlinge haben das umfassende Recht, grundsätzlich über alle Daten die über ihn vorhanden sind Einsicht zu nehmen. Es dürfen keine Geheimakten oder Fichen angelegt werden. Auch wäre es sinnvoll, wenn gemeindliche Notariate Dokumente mit vertraulichem Inhalt, wie zum Beispiel Erb- oder Eheverträge, verschlüsselt per E-Mail versenden. Der Datenschützer macht darauf aufmerksam, dass der Versand einer unverschlüsselten E-Mail weniger vertraulich ist als eine Postkarte. Er wird überprüfen, ob sich die Notariate daran halten. A propos Karte: Google muss auf seinem beliebten Dienst Street-View von Hand nochmals sämtliche Fotos, die in der Nähe von öffentlichen Gebäuden im Kanton Zug aufgenommen wurden, überprüfen. Personen und Fahrzeuge müssen darauf so anonymisiert werden, dass keine Rückschlüsse auf die Person auf dem Bild gemacht werden können. Wir erinnern uns an die Aufnahme vor einen Polizeiposten vom Präsidenten des FC Sion, Christian Constantin, der trotz maschineller Anonymisierung unschwer zu erkennen war.
Öffentliches Register der Zuger Datensammlungen
Mit einem Online-Register ber die Datensammlungen will der Datenschützer des Kanton Zug der Bevölkerung Einsicht geben, was für Daten gesammelt werden. Denn im Kanton Zug existierten gegen Ende 2014 1463 Datensammlungen über die Einwohnerinnen und Einwohner. Dabei sind die Gemeinden mit beinahe 850 Datenbanken die eifrigsten Datensammler, gefolgt von der kantonalen Verwaltung (300 Datensammlungen) und der katholischen Kirche (92 Datensammlungen). In diesem Register kann nachgeschaut werden, was genau für Daten gesammelt und bearbeitet werden, ohne dass man jedoch Einblick in die Sammlung selber kriegt. Die Arbeit von René Huber wird Claudia Mund weiterführen. Sie war unter anderem juristische Mitarbeiterin beim Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Kantons Zürich.