02.12.2014, 11:34 Uhr

Kanton Zürich vereinfacht Quellensteuer-Abgaben

Mit einem eigenen Portal bietet der Kanton Zürich Arbeitgebern die Möglichkeit, die Quellensteuer online zu erfassen. Davon profitieren auch die betroffenen Arbeitnehmer.
Wer in seinem Unternehmen Angestellte beschäftigt, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber über keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen, muss für diese Quellensteuern entrichten. Am 1. Dezember hat der Kanton Zürich eine eigene Plattform lanciert, mit der Unternehmen dies online tun können. Über das Webportal Quellensteuer können Unternehmen sämtliche Quellensteuerabrechnungen elektronisch einreichen und Neuanstellungen quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer dem Steueramt online melden. Es steht ein Berechnungsmodul zur Verfügung und die Daten können mittels csv-File direkt aus der Lohnbuchhaltung übermittelt werden. Arbeitnehmer können das Portal ebenfalls nutzen. «Hat der Arbeitnehmer beispielsweise in die Säule 3a Beiträge einbezahlt, kann er über das Portal eine Korrektur seiner Quellensteuer verlangen», sagt Marina Züger, Chefin des Steueramts des Kantons Zürich. Auch Gemeinden können das Portal nutzen. Pro Jahr würde die Zahl der Quellensteuerpflichtigen um rund 10 Prozent zunehmen, sagt Züger. 2013 nahm der Kanton Zürich 283 Millionen Franken durch die Quellensteuer ein. Dafür wurden 90 000 Rechnungen für rund 159 000 quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer versandt. Unternehmen konnten bisher schon in allen Kantonen mittels dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren ELM Quest Quellensteuern online abrechnen. Dafür braucht es aber eine zertifizierte Software, die vielen Firmen zu teuer ist. Andere Kantone wie St. Gallen  bieten deshalb ebenfalls eigene Lösungen an. Ab dem 1.1.2015 werden Arbeitgeber im Kanton Zürich weniger Provision für den Quellensteuerbezug erhalten. Bisher lag diese bei 4 Prozent, neu sind es 3 Prozent. Dies, weil das Eidgenössische Finanzdepartement den Rahmen für diese Provision gesenkt hat. Der Kanton dürfte gemäss Schätzungen auf Grund der Reduktion etwa 5,5 Millionen Franken mehr einnehmen, die Gemeinden rund 5,7 Millionen Franken.



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