E-Government 12.01.2016, 14:41 Uhr

Aargau vereinfacht Ummeldung von Mietern

Im Kanton Aargau können Vermieter neu Umzüge auch elektronisch an die Einwohnerkontrolle melden.
Aargauer Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerkontrollen der Gemeinden zu melden. Diese sogenannten Drittmeldungen wurden bis anhin per Briefpost, Fax oder E-Mail übermittelt. Sie können neu elektronisch abgewickelt werden, wie das Departement Finanzen und Ressourcen des Kanton Aargaus meldet.
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Die elektronische Drittmeldung sei seit Ende Dezember 2015 in 90 Prozent der Aargauer Gemeinden eingeführt. Laut Mitteilung haben der Hauseigentümerverband, der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen und die Fachstelle E-Government Aargau das neue Angebot in einem gemeinsamen Projekt geschaffen. Die elektronische Abwicklung ermögliche eine medienbruchfreie und standardisierte Übermittlung und Bearbeitung der Daten und reduziere so den administrativen Aufwand und die Kosten für Vermieter und Einwohnerkontrollen, heisst es weiter.
Grössere Liegenschaftsverwaltungen können laut Kanton in ihrer Fachapplikation eine Funktion zur Übermittlung der Drittmeldungen integrieren. Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter sowie Logisgeber könnten ihre Meldung über eine vom Bundesamt für Statistik betriebene Homepage mittels strukturierter Eingabemaske absetzen. Die Daten würden dabei direkt in die Datenbank der Einwohnerkontrolle gespeist.
Die Aargauer sind mit dem Angebot nicht die ersten: Eine elektronische Übermittlung der Drittmeldungen ist heute bereits im Kanton Zürich möglich.



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