Erste Etappe der DSG-Revision 19.09.2018, 10:35 Uhr

Schweizer Datenschutz wird ans europäische Recht angepasst

Damit die Schweiz von der EU nach wie vor als Drittstaat mit «angemessenem Datenschutzniveau» anerkannt wird, werden die Schengen-relevanten Bestimmungen im Schweizer Datenschutz nun ans europäische Recht angepasst.
(Quelle: Jens Stark / NMGZ)
Die Schweiz kann beim Datenschutz die Anpassung an das europäische Recht vornehmen. Das hat das Parlament entschieden. Bei der Anpassung ans europäische Recht geht es um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Diese bildet die Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem «angemessenen Datenschutzniveau» anerkennt. Für die Schweizer Wirtschaft ist die Anpassung deshalb von zentraler Bedeutung.
Auf die Bremse getreten ist das Parlement bei der Totalrevision des Datenschutzgesetzes. Dieses soll separat behandelt werden. Damit bleiben die heiklen Punkte vorläufig ausgeklammert. Die zweite Etappe wird voraussichtlich in der Wintersession behandelt.
Der Bundesrat will das Datenschutzgesetz den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sollen mit der Totalrevision einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen.



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