Datenschutz 30.04.2018, 11:50 Uhr

Edöb übt Kritik an Gesundheits-App von Helsana

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte kritisiert die Gesundheits-App «Helsana+». Dabei findet eine Datenbearbeitung der Krankenkasse statt, die Lobsiger als rechtswidrig erachtet.
(Quelle: Helsana)
Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb), hat die Gesundheitsapp «Helsana+» unter die Lupe genommen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass aus datenschutzrechtlicher Sicht zwei Probleme vorliegen.
Bei der App handelt es sich um ein Programm, das bei Teilnehmenden die Gesundheit fördern und diese zu einem bewegungsbetonteren Lebensstil animieren soll. Aktivitäten werden dabei mit Pluspunkten belohnt, dafür erhalten die Versicherten Barauszahlungen oder Rabatte bei Partnerfirmen. Die «Helsana+»-App wird aufs Smartphone geladen und steht sowohl Zusatzversicherten als auch den ausschliesslich Helsana Grundversicherten zur Verfügung – bei Letzteren ist die Barauszahlung auf 75 Franken pro Jahr limitiert. Bei der Registrierung geben Nutzerinnen und Nutzer ihre Einwilligung, dass die Helsana Zusatzversicherungen prüfen darf, ob eine Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe vorliegt.
Wie der Edöb schreibt, ist diese Entgegennahme und Weiterverarbeitung der Daten durch die Zusatzversicherung «aus datenschutzrechtlicher Sicht rechtswidrig». Die eingeholten Einwilligungen seien deshalb auch «unwirksam». «Aus diesem Grund empfiehlt der Edöb der Helsana Zusatzversicherungen, diese Bearbeitung von Grundversicherungsdaten zu unterlassen», heisst es im Communiqué weiter. Problematisch ist laut Lobsiger zudem, dass sich Grundversicherte mit der App einen Teil ihrer Versicherungsprämie zurückerstatten können. Weil auch hierbei die gesetzliche Grundlage fehle, seien auch diese Leistungen rechtswidrig.

Helsana lehnt den Entscheid des Edöb ab

Helsana ist anderer Ansicht als der Edöb und reagierte am Freitag prompt auf dessen Empfehlungen. Wie die Krankenversicherung in einer Stellungnahme schrieb, stellen die mit den Nutzungsbedingungen eingeholten Einwilligungen «eine ausreichende Grundlage für sämtliche unter ‹Helsana+› stattfindenden Datenbearbeitungen» dar. Weil das Bonusprogramm auch für rein Grundversicherte offen sei, sei Helsana ausserdem der Meinung, dass dieses gar nicht der Regulation durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) unterliege.
Da die Helsana den Entscheid Lobsigers in diesen beiden Punkten nicht annimmt, kann der Edöb die Angelegenheit nun dem Bundesverwaltungsgericht vorlegen. Die Krankenversicherung will den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht und gegebenenfalls vor dem Bundesgericht anfechten. Als Folge der Empfehlung des Edöb prüft die Helsana nun vorübergehend anders, ob bei jemandem eine Grundversicherung vorhanden ist oder nicht. Bis ein gerichtlicher Entscheid vorliegt, müssen die rein grundversicherten Teilnehmer der Krankenversicherung ein Foto ihrer Versichertenkarte übermitteln.



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