Riesiges IT-Projekt
03.03.2020, 10:30 Uhr
Finanzkommission gibt grünes Licht für SAP-Migration beim Bund
An der Migration auf S/4Hana kommt auch der Bund nicht vorbei. Die nationalrätliche Finanzkommission hat nun den zwei Verpflichtungskrediten für das riesige IT-Projekt zugestimmt.
Weil SAP den Support für bestehende ECC-6.0-Installationen beendet, müssen Unternehmen auf das neue S/4Hana migrieren. Auch der Bund wechselt vom aktuell eingesetzten ERP-System auf die neue ERP-Version. Dazu beantragte der Bundesrat dem Parlament im Dezember 2019 zwei Verpflichtungskredite (Computerworld berichtete).
Diesen hat die nationalrätliche Finanzkommission nun zugestimmt. Sie beantragt ihrem Rat die Genehmigung von 320 Millionen Franken für das Programm «Superb» und 240 Millionen Franken für das Programm «ERP Systeme V/ar». Der Entscheid fiel einstimmig, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heisst. Der Nationalrat behandelt das Geschäft nun in der Frühjahrssession, die am 2. März startete. Der Ständerat wird dafür Anfang Mai extra eine Sondersession abhalten. Thema wird da auch die Revision des Datenschutzgesetzes sein.
Riesiges IT-Projekt
Die Ablösung der bestehenden SAP-Systeme des Bundes soll mit den Programmen «Superb» (auch «Superb23» genannt) für die zivile Bundesverwaltung und «ERP Systeme V/ar» (auch «ERPSYS V/ar»oder «ERPSYSVAR» genannt) für die Armee umgesetzt werden. Die SAP-Ablösung ist eines der grössten Informatikprojekte der Bundesverwaltung. Als Folge müssen in der ganzen Verwaltung die meisten betroffenen Geschäftsprozesse und Anwendungen angepasst beziehungsweise migriert werden. Unter dem Strich kostet das Umstellungsprogramm 780 Millionen Franken.
Das Projekt ist nicht unumstritten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) begleitet die Arbeiten seit Herbst 2018 eng. Sie kommt nach einer Analyse zum Schluss, dass lange Zeit eine «vom Gesamtbundesrat verabschiedete, verbindliche Grundlage für beide Programme» fehlte. Nach wie vor gebe es «Schwachstellen in der Botschaft» sowie «erhebliche Risiken», zu denen keine geeigneten Entscheide oder Massnahmen aufgeführt würden, heisst es im letzte Woche veröffentlichten Bericht. Gleichzeitig spricht die EFK von einem grossen Zeitdruck. Würden die Verpflichtungskredite nicht bis Ende 2020 gesprochen, könnte es für die Umsetzung der Programme eng werden.
Steuerung verbessern
Die Finanzkontrolleure schlagen deshalb vor, dass der Bundesrat die ausstehenden Governance-Fragen bis zu diesem Zeitpunkt in einer Weisung oder Verordnung regelt und in Kraft setzt. Die Governance müsse dabei «erheblich verbessert und verbindlich geregelt werden».
Zudem macht es aus Sicht der EFK mehr Sinn, die beiden Programme gesamthaft und nicht in Tranchen freizugeben. Reserven von insgesamt 100 Millionen Franken sollen ausserdem nur auf Antrag durch den Auftraggeber freigegeben werden können. Auf offizielle Empfehlungen verzichtet die EFK aber. Sie unterstütze die Beratungen in den Finanzkommissionen, heisst es im Bericht.
Keine Aufsplittung
Die nationalrätliche Kommission ist dem Willen der Finanzkontrolle gefolgt. Sie will die Artikel im Bundesbeschluss streichen, welche die Aufteilung der beiden Verpflichtungskredite auf je drei Tranchen und eine stufenweise Freigabe der Verpflichtungskredite durch den Bundesrat vorsehen. Diese stufenweise Bewilligung soll ersetzt werden durch eine Verbesserung der Governance, heisst es in der Mitteilung. Bei «Superb» sei zu beachten, dass alle Departemente und Bundesämter in irgendeiner Form beteiligt und vom Programm betroffen seien. Es bestünden deshalb auch viele unterschiedliche Interessen und zahlreiche Schnittstellen.
Damit die Diskussionen nicht aus dem Ruder laufen, will die Finanzkommission eine Rahmenbedingung für die Kreditverwendung setzen: Der Kredit ist erst freigegeben, wenn der Bundesrat eine Weisung erlassen hat, welche ihm das Recht gibt, in Streitfällen zu entscheiden. Damit muss der Bundesrat seine erlassenen Weisungen in einigen Punkten anpassen. Eingefügt hat die Kommission auch einen neuen Artikel, in welchem sie die Berichterstattung an das Parlament regeln will. Sie will später überprüfen können, ob die Nutzen- und Synergiepotenziale, die man von der Erneuerung der SAP-Systeme erwartet, tatsächlich erreicht wurden.