31.08.2017, 06:34 Uhr
Google beugt sich der EU
Google hat den EU-Wettbewerbshütern Vorschläge unterbreitet, wie die Firma bei Shopping-Ergebnissen in Suchanfragen verfahren will.
Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben von Google fristgerecht Auskunft erhalten, wie das US-Unternehmen die Auflagen zu seinen Produkt-Anzeigen in Suchmaschinenergebnissen umsetzen will.
Erste Informationen dazu seien eingegangen, teilte die Brüsseler Behörde am späten Dienstagabend mit.
Google bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Schreiben. Weder das Unternehmen noch die EU-Kommission machten zum Inhalt nähere Angaben.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google Ende Juni mit einer Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da das Internetunternehmen seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Konsumenten missbraucht habe. Google hatte die Entscheidung kritisiert.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet werden.
Das Unternehmen hat noch bis Ende September Zeit, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu ändern. Andernfalls kann die EU-Kommission weitere Strafzahlungen einfordern.
Erste Informationen dazu seien eingegangen, teilte die Brüsseler Behörde am späten Dienstagabend mit.
Google bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Schreiben. Weder das Unternehmen noch die EU-Kommission machten zum Inhalt nähere Angaben.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten Google Ende Juni mit einer Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da das Internetunternehmen seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Konsumenten missbraucht habe. Google hatte die Entscheidung kritisiert.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei einer ganz normalen Google-Suche über den restlichen Treffern eingeblendet werden.
Das Unternehmen hat noch bis Ende September Zeit, die beanstandeten Geschäftspraktiken zu ändern. Andernfalls kann die EU-Kommission weitere Strafzahlungen einfordern.