06.06.2011, 11:08 Uhr
Internetzugang als Menschenrecht
Ein Bericht der Vereinten Nationen sieht den Zugang zum Internet als grundlegendes Menschenrecht an.
Der Bericht stammt vom US-Sonderbeauftragten für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue. Gemäss dem Schreiben müsse der Zugang zum Internet möglichst uneingeschränkt gewährt werden. Dies weil das Netz das wichtigste Medium für den weltweiten Austausch von Informationen und Ideen sei.
Problematisch sei etwa die Tatsache, dass Frankreich und Grossbritannien Gesetze erlassen haben, welche die Sperrung des Internetzugangs als Strafmass für Urheberrechtsverletzungen vorsehen. Dies verstosse gegen den UN-Zivilpakt, den 167 Staaten unterzeichnet haben. Demnach soll die Einschränkung des Internetzugangs nur durch wichtige Gründe wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden.
Problematisch sei etwa die Tatsache, dass Frankreich und Grossbritannien Gesetze erlassen haben, welche die Sperrung des Internetzugangs als Strafmass für Urheberrechtsverletzungen vorsehen. Dies verstosse gegen den UN-Zivilpakt, den 167 Staaten unterzeichnet haben. Demnach soll die Einschränkung des Internetzugangs nur durch wichtige Gründe wie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden.
Harald Schodl