Nicht-ionisierende Strahlung 09.11.2022, 06:06 Uhr

Strahlen überall – je nach Ort und Zeit

Bei mobilen Netzen ist die Belastung durch nicht-ionisierende Strahlung ein Dauerthema. Sachliche Diskussionen sind schwierig zu führen und konzentrieren sich oft auf einzelne Technologien wie 5G. Dabei ist der Strahlenmix komplexer als angenommen.
Smartphones stellen zahlreiche Funkdienste bereit
(Quelle: Rüdiger Sellin)
Alle Sender zur mobilen Signalübermittlung erzeugen nicht-ionisierende Strahlungen. Der Schutz vor EMF wird hierzulande in der «Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung» (NISV) geregelt. Diese legt die maximal zulässigen Feldstärken im bereits erwähnten Spektrum zwischen 0 Hz und 300 GHz fest. Nach langen Beratungen im National- und Ständerat setzte der Bundesrat die Verordnung im Jahr 2000 in Kraft. Der Vollzug obliegt aber den kantonalen und den kommunalen Behörden, wobei für Baubewilligungen von Anlagen innerhalb von Bauzonen in der Regel die Gemeinden zuständig sind. Baubewilligungen ausserhalb von Bauzonen hingegen erteilen die Kantone. Insbesondere bei fehlendem Fachpersonal in Gemeinden prüfen die Kantone die NISV-Konformität häufig auch dann, wenn der Standort innerhalb einer Bauzone liegt.

Geltungsbereich

Die NISV erfasst alle sogenannten ortsfesten Anlagen, die EMF abstrahlen. Dazu zählen niederfrequente Quellen (Eisenbahn, Hochspannungsleitungen, Trafostationen) und hochfrequente Sender bis 300 GHz (Radio, TV, alle Funkdienste wie Betriebs-, Amateur-, Militär-, Flug- oder Mobilfunk). Elektrische Haushaltsgeräte, Konsumgüter mit Funktechnologien sowie Anlagen innerhalb von Betrieben sind von der Verordnung nicht betroffen. Auch Anlagen zur mobilen Kommunikation, die weniger als 6 W Leistung ERP aufweisen (Begriffsklärung siehe nächste Seite), werden nicht erfasst.
Darunter fallen Micro-, Pico- oder Femtozellen (siehe CW 05/22) ebenso wie lokale, private Sendeanlagen (WLAN, Bluetooth, MFC usw.) oder mobile Endgeräte wie Smartphones, Notebooks und Pads. Bei Endgeräten gelten internationale technische Normen, die auch Vorschriften zur Begrenzung der Strahlenbelastung enthalten. Die Grenzwerte gelten für die allgemeine Bevölkerung, aber nicht für «berufliche Expositionen». Dazu zählen Arbeitsplätze mit starken elektromagnetischen Feldern, etwa Grossraumbüros.
Was sind EMF?
Unter Elektromagnetischen Feldern (EMF) versteht man die elektrischen, magnetischen und elektro­magnetischen Felder im Frequenzspektrum zwischen 0 Hz und 300 GHz. Während 0 Hz als Gleichfeld bezeichnet wird, sind alle Spektren über 0 Hz Wechselfelder. Dort wird zwischen nieder-, mittel- und hochfrequenten Feldern unterschieden. Physikalisch gesehen zählen folgende Felder zu den EMF: Gleichfelder, niederfrequente Wechselfelder, hochfrequente Strahlung (Radiowellen, Mikrowellen), optische Strahlung (Infrarot, sichtbares Licht, UV) und ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlung, Radioaktivität).



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