Bundesrat
13.06.2023, 10:14 Uhr
Finanzierungsvereinbarung für Digitalisierungsprojekte genehmigt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Finanzierung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024-2027 genehmigt.
Damit beabsichtigt er diese Vereinbarung mit den Kantonen einzugehen. Die Kantone werden im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 23. Juni 2023 über die Unterzeichnung entscheiden.
Mit der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» (Agenda DVS) setzen Bund und Kantone im Rahmen der Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) gemeinsame Projekte für dringend erforderliche digitale Infrastrukturen und Basisdienste um. Für die Finanzierung der Agenda DVS hat der Bund im Sinne einer Vorfinanzierung im Juni 2021 Mittel von insgesamt 15 Millionen Franken für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Um die Finanzierung von Projekten der Agenda DVS ab 2024 zu gewährleisten, sieht das «Bundesgesetz über den Einsatz der elektronischen Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)» eine auf die Jahre 2024 bis 2027 befristete Anschubfinanzierung vor.
Die gemeinsame Finanzierung zur Umsetzung der Agenda DVS wird in der Finanzierungsvereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen stellt, zusammen mit dem EMBAG, den rechtlichen Rahmen für die Finanzierung der Agenda DVS dar. Sie ergänzt die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die DVS. Die Vereinbarung legt die Höhe der von Bund und Kantonen zur Umsetzung der Agenda DVS zu leistenden Beiträge sowie die zu finanzierenden Projekte fest.
An der Finanzierung der Agenda DVS beteiligen sich der Bund und die interessierten Kantone. Der Bund hat die Absicht, gemeinsam mit den Kantonen den Aufbau dringend erforderlicher Infrastrukturen und Basisdienste für die öffentliche Verwaltung mit 116 Millionen Franken zu fördern. Der Bund wird sich gemäss der einzugehenden Vereinbarung mit zwei Dritteln beteiligen. Die beteiligten Kantone ergänzen den Beitrag des Bundes an der Gesamtfinanzierung mit einem kantonalen Anteil von mindestens einem Drittel. Die Kantone werden im Rahmen der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 23. Juni 2023 über die Unterzeichnung entscheiden.
Der Bundesrat wird der Bundesversammlung mit dem Voranschlag 2024 einen entsprechenden Zahlungsrahmen für die Anschubfinanzierung beantragen. Vorbehalten bleiben das Inkrafttreten des EMBAG per 1. Januar 2024 und die Beschlüsse des Bundesrates im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAPF).
Digitale Verwaltung Schweiz DVS
Um die digitale Transformation der Verwaltung zu beschleunigen, haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen per 1. Januar 2022 die Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) geschaffen. Die DVS gestaltet die strategische Steuerung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit der Umsetzung der Agenda DVS wird der Aufbau von dringend erforderlichen Infrastrukturen und Basisdiensten für die Abwicklung von elektronischen Prozessen auf allen Staatsebenen gefördert. Basisdienste wie die E-ID und die Vernetzung der Behörden über alle föderalen Ebenen sind wesentliche Voraussetzungen für ein funktionierendes E-Government.