Thür
19.05.2014, 07:48 Uhr
EU-Urteil gegen Google auch für die Schweiz relevant
Nach Ansicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Löschung von Suchergebnissen bei Google auch für die Schweiz bedeutend.
Laut dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür hätte ein Schweizer Gericht ganz ähnlich geurteilt wie kürzlich der EuGH
Das EU-Urteil, das den Internetkonzern Google zum Löschen persönlichkeitsverletzender Suchergebnisse verpflichtet, ist aus Sicht des Eidgenössischen Datenschützers auch für die Schweiz relevant: Er vermute, dass ein Schweizer Gericht in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss kommen würde, sagte Thür.
EU-Bürgerinnen und Bürger können nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) von letztem Dienstag von Google verlangen, dass der Suchmaschinenbetreiber Suchergebnisse streicht, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Das Urteil sei wichtig, sagte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. Es sei ein Versuch, Rechtssicherheit im Internet herzustellen.
Thür verwies auf ein Urteil des Bundesgerichts: Dieses hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Strassenbilder-Service Google Street View Thürs Auflagen an Google teilweise gestützt. Nach dem Lausanner Urteil muss Google beispielsweise in Medien ankündigen, wenn in einer bestimmten Region Aufnahmen für Google Street View gemacht werden.
Mit dem EuGH-Urteil wird aus Sicht von Thür keine Zensur im Internet betrieben. Wenn Google auf Anfrage Links entferne, werde die Information im Internet nicht gelöscht.
Gelöscht werde lediglich die von Google hergestellte Verknüpfung, betonte der oberste Schweizer Datenschützer. Die Suche nach einer bestimmten Information im Internet werde dadurch erschwert, aber nicht verhindert.
EU-Bürgerinnen und Bürger können nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) von letztem Dienstag von Google verlangen, dass der Suchmaschinenbetreiber Suchergebnisse streicht, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Das Urteil sei wichtig, sagte der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Thür in der «Samstagsrundschau» von Schweizer Radio SRF. Es sei ein Versuch, Rechtssicherheit im Internet herzustellen.
Thür verwies auf ein Urteil des Bundesgerichts: Dieses hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit dem Strassenbilder-Service Google Street View Thürs Auflagen an Google teilweise gestützt. Nach dem Lausanner Urteil muss Google beispielsweise in Medien ankündigen, wenn in einer bestimmten Region Aufnahmen für Google Street View gemacht werden.
Mit dem EuGH-Urteil wird aus Sicht von Thür keine Zensur im Internet betrieben. Wenn Google auf Anfrage Links entferne, werde die Information im Internet nicht gelöscht.
Gelöscht werde lediglich die von Google hergestellte Verknüpfung, betonte der oberste Schweizer Datenschützer. Die Suche nach einer bestimmten Information im Internet werde dadurch erschwert, aber nicht verhindert.
Einheitlicher Datenschutz gefordert
Nach dem Urteil zu Google -Sucheinträgen macht sich auch die deutsche Internetbranche für einen einheitlichen Datenschutz in Europa stark. Der müsste dann für alle Anbieter, einschliesslich der US-Technologiekonzerne, gelten. «Ein Unternehmen, wenn es hier Geschäfte machen will, hat sich hier an die Gesetze zu halten», sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), Michael Rotert, am Sonntag dem Radiosender «Deutschlandfunk».