Elektronisches Patientendossier: Bundesrat nimmt Heft in die Hand
Pflicht und Übergangsfinanzierung
Für das ambulante Gesundheitswesen soll das elektronische Dossier Pflicht sein. Neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind bereits seit dem 1. Januar dazu verpflichtet. Für Überweisungen und ähnliches will die Landesregierung die Nutzung der Infrastruktur des Dossiers ermöglichen. Zudem will sie abklären lassen, wie eine staatliche elektronische Identität (E-ID) sich für das Patientendossier nutzen lässt.
Daneben soll das EDI eine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier vorschlagen. Die Finanzhilfen sollen sicherstellen, dass das elektronische Patientendossier bis zur Revision des Gesetzes bezahlt ist. Die Kantone müssen sich daran beteiligen, der Verteilschlüssel ist noch nicht festgelegt.
Mehrmals verschoben
Das elektronische Patientendossier wird seit Anfang 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau nahm als erste den Betrieb auf. Sie bietet der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen.
Die Einführung des Patientendossiers war zuvor mehrmals verschoben worden. Dafür gibt es verschiedene Gründe, unter anderen die Finanzierung, die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren.