Ethik 09.07.2024, 19:35 Uhr

Nach einem Todesfall kann digitaler Nachlass Erben ratlos lassen

Nach dem Tod eines Angehörigen bleibt dessen digitales Erbe zurück. Wenn der oder die Verstorbene keine Anweisungen hinterlassen hat, stehen die Erben oft ratlos vor dieser intimen digitalen Datenmasse. Das schreibt die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung.
(Quelle: TA-SWISS)
Dieser Umstand könne den Todesfall noch schwerer machen, denn zur Verwaltung dieses Erbes gehöre die Weisung, das Leben, das Schaffen und die Persönlichkeit in digitaler Form zu erhalten. Das schrieb die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) g zu ihrer Studie "Tod und Digitalisierung".
Wenn Verstorbene keine Anweisungen hinterliessen, stünden die Erben oft ratlos vor einer intimen digitalen Datenmasse, sei es auf sozialen Medien wie Facebook und Instagram, Messenger-Diensten wie Whatsapp oder Online-Abos. Die Möglichkeiten, die das Internet, die sozialen Netzwerke und auch KI eröffnen, stellen demnach die gewohnten Trauerrituale auf den Kopf.
Laut der Studie sind alle Beteiligten, von Software-Anbietern über Pflegende bis hin zu professionellen Begleitern und Begleiterinnen im Trauerprozess, entscheidende Akteure für einen Einsatz dieser neuen Technologien. Sie sollen die Wünsche und Bedürfnisse von Verstorbenen und ihren Angehörigen berücksichtigen.

Rechtliche Anpassungen nötig

Die digitale Datenmasse habe grossen Einfluss auf die Trauer, schrieb TA-Swiss. Vonnöten seien hohe technische, rechtliche und ethische Standards. Um digitale Testamente zu ermöglichen, seien auch rechtliche Anpassungen nötig.
Die Studie gibt einen Überblick über die Dienstleistungen, die rund um das immaterielle Erbe der Daten entstanden sind. Sie lotet die Chancen und Risiken aus, welche die Digitalisierung bei Tod und Trauer eröffnet.
Die Anbieter digitaler Dienste rund um Trauer und Tod müssten höchste Sorgfaltspflichten walten lassen, damit die Selbstbestimmung der Nutzenden ebenso wie die persönlichen Rechte der Hinterbliebenen jederzeit gewahrt bleiben.

Kurzlebige Angebote

Im Umgang mit den Daten Verstorbener gibt es demnach zwei unterschiedliche Typen von Dienstleistungen. Diejenigen aus dem Bereich des sogenannten "Death Tech" fokussieren in erster Linie auf Menschen, die Vorkehrungen für den Todesfall treffen und sicherstellen wollen, dass nach ihrem Tod die Angehörigen problemlos Zugang zu ihren Online-Konten erhalten.
Es sei anspruchsvoll, die sensiblen, persönlichen Daten sicher zu verwahren, dabei aber doch ausgewählten Personen den Zugang dazu zu ermöglichen. Viele neue Angebote von "Death und Grief Tech" seien kurzlebig und schieden nach wenigen Jahren aus dem Markt aus oder würden inaktiv. Das vergrössere das Risiko einer wiederholten Verlusterfahrung ("second loss"), wenn so den Hinterbliebenen die Daten ihrer verstorbenen Angehörigen abhandenkämen.

Mit Avataren trauern

Die Dienste aus dem Bereich des "Grief Tech* hingegen richteten sich laut der Studie an die Hinterbliebenen, um sie beim Trauern zu unterstützen. Sie bieten Plattformen an, auf denen virtuelle Erinnerungsstätten eingerichtet werden können. Auch nutzten sie die Daten der Verstorbenen, um Avatare (sog. Deathbots) zu entwickeln, mit denen die Trauernden im Gespräch bleiben können.
Dem virtuell erzeugten Abbild einer toten Person komme nicht der gleiche Persönlichkeitsschutz zu wie dem lebenden Original. Trotzdem bestehe eine ethische Pflicht, mit den Daten Verstorbener behutsam umzugehen. Es dränge sich deshalb auf, der Privatsphäre der Toten einen gewissen rechtlichen Schutz zuzugestehen.

Für digitale Nachlassplanung sensibilisieren

Nicht zuletzt gibt die Studie Empfehlungen ab. So soll die Öffentlichkeit für die digitale Nachlassplanung sensibilisiert werden. Schulungen sollten Fachpersonen in Bestattungsunternehmen und in der Trauerbegleitung befähigen, die Risiken zu erkennen.
Es seien auch rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit jeder und jede nach dem Tod die Kontrolle darüber habe, was mit den eigenen persönlichen Daten geschehe. Dafür seien rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Auch solle das Recht auf Löschung von Daten gewährleistet werden.



Das könnte Sie auch interessieren