18.07.2007, 10:19 Uhr
Datenschutzgesetz den heutigen Techniken angepasst
In seinem 12. Tätigkeitsbericht informiert der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, über das neue Informations- und Datenschutzgesetz (IDG), das an die neuen technischen Entwicklungen angepasst wurde.
Bruno Baeriswyl informiert im 12. Tätigkeitsbericht über das neue Datenschutzgesetz.
Damit das Grundrecht der Bürger auf Privatheit gewährleistet werden kann, wurde das IDG den aktuellen technischen Entwicklungen angepasst. Laut dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich ist dies eine komplexe Aufgabe, da mit aktuellen Techniken immer sensiblere Daten erfasst werden können. Im Gesundheitswesen sei der Fortschritt am eindrücklichsten. So können beispielsweise mit Neuroimaging, so genannte Hirnbildern, auch Persönlichkeitsmerkmale festgestellt werden. Der korrekte Umgang mit sensitiven Daten müsse geübt werden. Hierfür wurde ein interaktives Lernprogramm zum Datenschutz entwickelt, das die Grundprinzipen des neuen Gesetzes erklärt und veranschaulicht.
Harald Schodl