Tätigkeitsbericht veröffentlicht
18.06.2019, 13:01 Uhr
Edöb: Schweizer Datenschutzgesetz soll Europa angeglichen werden
Die Schweiz soll ihre Reputation als wettbewerbsfähige digitale Nation wahren. Adrian Lobsiger, der eidgenössische Datenschützer, fordert deshalb in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht, dass die 2017 begonnene Reform des Datenschutzgesetzes bald vollzogen wird.
Der Datenschutz biete Chancen für den Innovationsstandort Schweiz, schreibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) in seinem 92-seitigen Tätigkeitsbericht 2018/19. Mit technischen Neuheiten, welche den Schutz der Privatsphäre und die digitale Selbstbestimmung der Menschen sicherstellten, liessen sich Punkte sammeln. Adrian Lobsiger warb im Bericht denn auch dafür, die 2017 begonnene Reform des Datenschutzgesetzes bald zu vollziehen. Die eidgenössischen Räte hätten es in der Hand, das Schutzniveau der Daten der Schweizer Bevölkerung jenem im umliegenden Europa anzupassen.
Die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums hatten mit neuen Regeln den Datenschutz für ihre Bevölkerung bereits im Mai 2018 erhöht. Je länger die Schweiz die Instrumente des modernen Datenschutzes nicht explizit in ihrer Gesetzgebung verankere, desto öfter würden sich Schweizer Unternehmen mit kritischen Fragen nach dem regulatorischen Schutzniveau ihres Sitzstandorts konfrontiert sehen, kritisierte Lobsiger. Wenn Schweizer Bürger angemessen geschützt seien, werde auch der Zugang der Wirtschaft zum freien Austausch von Daten gesichert und die Reputation der Schweiz als wettbewerbsfähige digitale Nation gewahrt sein.
Der Bundesrat will mit der 2017 angestossenen Reform das Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1993 den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen. Die Schweizer Bürger sollen einen besseren Schutz ihrer Daten erhalten: Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen. Zudem soll der Datenschutzbeauftragte gestärkt und unabhängiger werden. Im Jahr 2018 billigte das Parlament nur jenen Teil der Revision, der für die Übernahme des Schengen-Besitzstands erforderlich war.
Intervention bei der Swiss
In seinem Tätigkeitsbericht nennt der Datenschützer daneben mehrere Fälle aus dem Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019, bei denen er als Aufsichtsbehörde eingriff. So hatte sich im Vorfeld zur Abstimmung der Selbstbestimmungsinitiative im November 2018 eine Agentur über eine Website für einen SMS-Resultateversand unrechtmässig Personendaten beschafft.
Zudem intervenierte Lobsiger bei der Fluggesellschaft Swiss wegen deren Buchungssystem im Internet. Bei diesem war es Fremden möglich, mit der Eingabe von Nachname, Vorname und Buchungsnummer von Passagieren beim Log-in deren persönliche Daten wie Geburtsdatum, Wohnsitz und Gültigkeitsdauer des Passes abzurufen und zu bearbeiten. Die Swiss musste Massnahmen gegen einen möglichen Missbrauch treffen.
Der Sportwarenhändler Decathlon änderte nach einer Abklärung des Datenschützers sein umstrittenes Vorgehen, in seinen Schweizer Filialen nur Waren an Kunden zu verkaufen, wenn diese eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben.