National- und Ständerat einig 19.03.2019, 10:36 Uhr

Revidiertes Fernmeldegesetz steht

Mehrmals ist der Entwurf zur Revision des Fernmeldegeseztes zwischen National- und Ständerat hin- und hergewandert. Jetzt ist die Novelle vom Parlament verabschiedet worden.
(Quelle: Jens Stark / NMGZ)
Nach langem Ringen zwischen den Räten hat das Parlament das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Es bildet die Basis für neue Regeln in der Telekommunikation. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beispielsweise vor hohen Roaming-Gebühren geschützt werden.
Die kleine Kammer bereinigte am Montag die letzte Differenz im Gesetz. Es handelte sich um Regeln im Umgang mit Kinderpornografie. Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung des Nationalrats zu diesen Verdachtsfällen stillschweigend ab, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch.
Schon länger einig waren sich die Räte, dass Fernmeldedienstanbieter künftig verbotene Pornografie sperren müssen. Der Nationalrat erklärte sich nach anfänglicher Skepsis letztlich auch damit einverstanden, dass die Anbieter Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) melden müssen.
Ebenfalls spät ein Konsens gefunden wurde bei der Frage, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Die Antwort: Nur «ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätige Schutz- und Rettungsdienste» bezahlen künftig keine Gebühren, Private dagegen schon.

Parlament schützt Swisscom

Die letzten ausgeräumten Differenzen zeigen exemplarisch, wie breit das Spektrum des geänderten Fernmeldegesetzes ist. Dieses soll Anliegen von Konsumenten stärken, den Wettbewerb unter den Anbietern fördern sowie administrative Vorgänge vereinfachen. Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft vermochte im Parlament aber nicht gänzlich zu überzeugen.
Entfernt wurde beispielsweise ein Kernartikel des Gesetzes. Swisscom wird demnach nicht dazu verpflichtet, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Eine entsprechende Regulierung wurde in beiden Räten abgelehnt. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben.
Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Eine Mehrheit befand, der Wettbewerb funktioniere. Wo dies der Fall sei, müsse nicht reguliert werden. Sowohl die Gegner als auch die Befürworter einer technologieneutralen Regulierung führten die Versorgung in ländlichen Gebieten ins Feld.

Netzneutralität im Gesetz

Auch in der Frage der sogenannten Netzneutralität schlug das Parlament einen anderen Weg ein als der Bundesrat. Dieser wollte lediglich Transparenz schaffen. So sollten die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.
National- und Ständerat wollen die Netzneutralität dagegen im Gesetz verankern. Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.
Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV). Mit dieser flexiblen Regelung würden alle Möglichkeiten für zukünftige technologische Entwicklungen offengelassen, lautete der Tenor. In der EU seien ebenfalls Ausnahmen für Spezialdienste vorgesehen.

Kampf den Roaming-Gebühren

Beim Roaming folgte das Parlament dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.
Ausserdem soll der Bundesrat Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen und die Mobilfunkanbieterinnen verpflichten können, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen.
Trotz langem Ringen um mehrheitsfähige Kompromisse werden am Ende der Beratungen nicht alle Fraktionen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Für die SP werden mit der Revision des Fernmeldegesetzes vor allem die Anliegen der Branche berücksichtigt, nicht aber der Konsumentinnen und Konsumenten, kritisierten in den vergangenen Tagen verschiedene Parlamentarier.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.



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