Erste Antennen in Betrieb
17.12.2019, 16:18 Uhr

5G-Ausbau nimmt auch bei Salt Fahrt auf

Im zweiten Halbjahr hat auch Salt mit dem 5G-Ausbau begonnen. In einigen Kantonen wird der Telko jedoch noch von Moratorien daran gehindert, die aus Gesundheitsgründen verhängt wurden. Gegen diese will Salt-Chef Pascal Grieder nun juristische Schritte einleiten.
Salt-Chef Pascal Grieder will juristische Schritte gegen 5G-Moratorien einleiten
(Quelle: Salt)
Mehrere Monate nach Sunrise und Swisscom hat auch Salt mit dem Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G angefangen. Die ersten Antennen seien im zweiten Halbjahr 2019 in Betrieb genommen worden, sagte Salt-Chef Pascal Grieder im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP. «Wir haben bewusst später angefangen mit dem 5G-Ausbau.» Die meisten Antennen stünden wegen der dortigen Netztopologie im Aargau. Allerdings sei das bisher noch ein Testnetz. Für die Kunden werde 5G erst in der ersten Hälfte nächsten Jahres freigeschaltet, sagte Grieder. Das genaue Datum wollte der Salt-Chef noch nicht bekannt geben.
Wegen des Widerstands aus Teilen der Behörden gegen 5G droht Salt mit rechtlichen Schritten. Denn mehrere Kantone vor allem in der Westschweiz hatten aus Gesundheitsbedenken Moratorien gegen neue 5G-Antennen verhängt. «Wir sind dran, juristische Schritte einzuleiten», sagte Grieder. Wo genau geklagt werde, sagte der Salt-Chef nicht: «Das hängt von der einzelnen Situation ab.»

Verstoss gegen Bundesrecht

Solche Moratorien verstossen gegen Bundesrecht, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Mai betont hatten. Denn der Bund alleine ist zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierender Strahlung. «Es bleibt deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig», hielten die beiden Bundesämter fest.
Zuständig für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen seien zwar die Kantone. «Solche kantonalen Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie nicht den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bezwecken», hielten die beiden Bundesämter fest. Zudem dürften die kantonalen Bestimmungen weder zu einer unzulässigen Beschränkung der Emissionen der Mobilfunksendeanlagen noch zu einer Verletzung der öffentlichen Interessen führen, die in der Fernmeldegesetzgebung konkretisiert seien.
Im Klartext heisst dies: Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt. Würde ein Kanton aber ein 5G-Moratorium erlassen, könnten die Telekomunternehmen dagegen klagen, schrieben Bafu und Bakom. Ebenfalls könnten die Mobilfunkanbieter eine Beschwerde gegen eine verzögerte oder verweigerte Bewilligung für eine Handyantenne einreichen, hiess es. Dann müssten Gerichte entscheiden.



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