Covid-19-Bekämpfung 04.05.2020, 09:19 Uhr

Kommissionen fordern gesetzliche Grundlage für Tracing-App

Für den Einsatz einer Contact-Tracing-App braucht es eine gesetzliche Grundlage. Das verlangen die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) von National- und Ständerat. Derweil wird die App schon von Armee und ETH Lausanne getestet.
Die Einführung der Contact-Tracing-App soll eine Gesetzesgrundlage erhalten, fordern Parlamentskommissionen
(Quelle: Geralt/Pixabay)
Die Nationalratskommission hatte zuvor eine Motion mit dieser Forderung eingereicht, nun hat die Ständeratskommission nachgelegt. Mit den gleichlautenden Vorstössen wollen die Kommissionen zudem durchsetzen, dass nur Apps zum Einsatz kommen, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern. Die Anwendung der App muss zudem freiwillig sein.
Der Entscheid fiel in der Ständeratskommission mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission sei besorgt über die Auswirkungen, die eine solche Anwendung auf die Privatsphäre haben könnte, und erachtet eine solide Rechtsgrundlage für erforderlich. Die Nationalratskommission hatte der Motion ebenfalls mit grosser Mehrheit zugestimmt.
Contact-Tracing-Apps sind ein Teil der Strategie des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus. Eine Schweizer Lösung steht kurz vor der Lancierung. Die App DP-3T, die von den beiden ETH mitentwickelt wird, soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden.

Lancierung dürfte sich verzögern

Dass sie Anwendung schon dann zugänglich sein wird, ist aber fraglich. Die Verwaltung will die gesetzlichen Grundlagen offenbar nicht per Notrecht schaffen, wie sie in Kommissionssitzungen hat durchblicken lassen. Geregelt werden soll der Umgang demnach in einer ordentlichen befristeten Verordnung, die auf das Epidemiengesetz sowie auf das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz abgestützt würde.
DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing. Diese Smartphone-App verfolgt zurück, wer in Kontakt mit einer positiv auf das neue Coronavirus getesteten Person gewesen ist und informiert die Betroffenen, dass sie sich eventuell infiziert haben.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger hat DP-3T bereits unter die Lupe genommen. Auch er plädiert für eine dezentrale Datenerfassung und für Freiwilligkeit. Wenn der Staat die Lösung umsetzen will, braucht es auch seiner Meinung eine gesetzliche Grundlage.
Derweil hat auch die Parlamentarische Gruppe digitale Nachhaltigkeit (Parldigi) sich in einer Stellungnahme für die Einführung einer Covid-19-Tracing-App ausgesprochen.

Fortführung der Feldversuche von Armee und ETH Lausanne

Derweil hat die ETH Lausanne (EPFL) am Donnerstag die Feldversuche für die Schweizer Contact-Tracing-App im Kampf gegen das Coronavirus fortgeführt. Für die Erprobung der Smartphone-Applikation wurden hundert Angehörige der Armee aus der Kaserne Chamblon VD eingespannt.
Die App DP-3T ist zusammen mit den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen von Zürich und Lausanne entwickelt worden.
Erste Versuche mit der App waren in den letzten Wochen bereits auf dem Gelände der EPFL in Lausanne mit einem Dutzend Soldaten durchgeführt worden, noch nie wurden aber so viele Armeeangehörige in die Tests einbezogen wie am vergangenen Donnerstag.
«Es ist ein bisschen wie bei Medikamenten, nach den Tests im Labor vergleicht man die Resultate in der Realität», erklärt der Projektleiter für die Einführung der DP-3T-App, Alfredo Sanchez.

Autor(in) sda / jst



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