Mobilfunkantennen 07.07.2021, 09:02 Uhr

Vereinfachte Bewilligungsverfahren als Zankapfel bei 5G-Antennen

Zwischen dem Vorstand der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und dem Verband Asut gibt es Differenzen über die Anwendung eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens für 5G-Antennen. BPUK und Asut legen dazu je eigene Gutachten vor.
(Quelle: Swisscom)
Gestützt auf ein Gutachten des Instituts für Schweizerisches und internationales Baurecht der Universität Freiburg empfiehlt der BPUK-Vorstand den Kantonen, bis Ende September keine 5G-Antennen mittels Bagatellverfahren mehr zu genehmigen, wie die BPUK am Dienstag mitteilte. Sie sollten laut Gutachten nur noch in einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren genehmigt werden. Für konventionelle Antennen ist ein Bagatellverfahren vorgesehen. 

Weitere Abklärungen der Kantone

Die Kantone sind jedoch frei, ob sie sich an diese Empfehlung halten wollen oder nicht. Die BPUK weist darauf hin, dass ordentliche Baubewilligungsverfahren einen erhöhten Aufwand für die kantonalen Bewilligungsbehörden sowie längere Bearbeitungsfristen bei der Einführung von 5G zur Folge haben.  «Rechtssicherheit und Gesetzeskonformität sind für die Kantone essentiell», heisst es in der BPUK-Medienmitteilung weiter. Deshalb würden über den Sommer vertiefende Abklärungen gemacht.
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (Asut) betont in einer Mitteilung vom Dienstag, dass trotz klarer Beschreibung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und klarer Rechtslage rechtliche Unsicherheiten bei der Bewilligung adaptiver Antennen geltend gemacht würden. 



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