28.04.2017, 18:59 Uhr
9 Anbieter von Fitness-Wearables abgemahnt
Mängel beim Datenschutz: Neun grosse Anbieter von Wearables und Fitness-Apps erhalten eine Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern.
Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen haben führende Anbieter von Smart Wearables, also Fitness-Armbändern, Computer-Uhren und entsprechender Apps wegen ihrer Datenschutz-Bestimmungen abgemahnt. Mit Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour und Withings sind die bekanntesten Namen der Branche betroffen.
"Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert", erklärten die Verbraucherschützer.
"Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert", erklärten die Verbraucherschützer.
Gravierende Mängel
So behielten sich sechs Anbieter das Recht vor, Änderungen in Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können. Fünf hielten es sich offen, personenbezogene Daten ihrer Nutzer bei Fusion oder Übernahme durch andere Unternehmen weiterzugeben.
Drei Anbieter stellten ihre Datenschutzhinweise nur in Englisch bereit, nur zwei informierten über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten. Lediglich ein Anbieter würde eine separate Einwilligung für die Verarbeitung der sensiblen Gesundheitsdaten von den Nutzern einholen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte 24 Apps und 12 Wearables untersucht - allerdings bereits von Anfang Juli bis Mitte August 2016. Die Datenschutzbestimmungen seien zuletzt am 5. September 2016 abgerufen worden, hiess es.
Drei Anbieter stellten ihre Datenschutzhinweise nur in Englisch bereit, nur zwei informierten über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten. Lediglich ein Anbieter würde eine separate Einwilligung für die Verarbeitung der sensiblen Gesundheitsdaten von den Nutzern einholen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte 24 Apps und 12 Wearables untersucht - allerdings bereits von Anfang Juli bis Mitte August 2016. Die Datenschutzbestimmungen seien zuletzt am 5. September 2016 abgerufen worden, hiess es.