31.05.2006, 09:12 Uhr
Flugpassagierdaten illegal weitergegeben
Der EU-Gerichtshof hat die Weitergabe persönlicher Daten von Passagieren, die aus einem EU-Land in die USA fliegen, als unzulässig verurteilt.
Im Schatten des 11. Septembers 2001 hatten die fünfundzwanzig EU-Staaten der Forderung der USA und der EU-Kommission statt gegeben: Sie nickten im Mai 2004 die Weitergabe persönlicher Daten von Fluggästen, die aus einem EU-Land in die USA reisen, an die US-Behörden ab. Dies, obwohl das EU-Parlament sich gegen die Forderungen der Amerikaner gestemmt hatte.
Daraufhin gelangte das Parlament an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser entschied nun, dass die Datenweitergabe nicht rechtens sei. Die Annahme der EU-Kommission, dass die US-Behörden die Daten gemäss Datenschutzrichtlinien behandeln würden, sei falsch. Somit sei auch das Ja der Landesregierungen unzulässig gewesen. Für beides fehle die nötige Rechtsbasis, sagt Luxemburg.
Datenschützer jubeln über das Urteil. Fluglinien und Reiseveranstalter jedoch bringt es in die Zwickmühle, weil sie laut US-Gesetzgebung bestraft werden können, wenn sie die gewünschten Daten nicht abliefern.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Kommission und den EU-Rat aufgefordert, bis zum 30. September eine praktikable Alternativlösung auf den Tisch zu legen. Bis dahin bleibt der Vertrag von Mai 2004 noch bindend.
Daraufhin gelangte das Parlament an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser entschied nun, dass die Datenweitergabe nicht rechtens sei. Die Annahme der EU-Kommission, dass die US-Behörden die Daten gemäss Datenschutzrichtlinien behandeln würden, sei falsch. Somit sei auch das Ja der Landesregierungen unzulässig gewesen. Für beides fehle die nötige Rechtsbasis, sagt Luxemburg.
Datenschützer jubeln über das Urteil. Fluglinien und Reiseveranstalter jedoch bringt es in die Zwickmühle, weil sie laut US-Gesetzgebung bestraft werden können, wenn sie die gewünschten Daten nicht abliefern.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Kommission und den EU-Rat aufgefordert, bis zum 30. September eine praktikable Alternativlösung auf den Tisch zu legen. Bis dahin bleibt der Vertrag von Mai 2004 noch bindend.
Catharina Bujnoch