UMTS 06.12.2005, 14:19 Uhr

Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

Obwohl ein holländisches Labor erstmals die gesundheitlichen Negativfolgen von UMTS-Emissionen nachgewiesen haben will, reicht dies dem Schweizer Bundesgericht nicht für ein Moratorium.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen drei UMTS-Handy-Antennen abgewiesen, die auf der Dachkuppel des Postgebäudes der Stadt Zug errichtet werden sollen. Die Beschwerdeführer verlangten vom Bundesgericht, dass es die Inbetriebnahme der Anlage solange verweigere, bis deren Unbedenklichkeit wissenschaftlich erwiesen sei. Grund ist eine Studie des holländischen TNO Physics and Electronics Laboratory: Es soll erstmals einen Zusammenhang zwischen UMTS-Strahlung und negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden nachgewiesen haben. Laut Bundesgericht sind diese jedoch ,,vergleichsweise schwach". Zudem seien die Ergebnisse wissenschaftlich nicht gesichert, solange sie nicht durch weitere Studien reproduziert werden konnten. Die Forschungsstiftung Mobilkommunikation arbeite zurzeit an einer solchen Studie. Sie soll im Jahr 2006 erscheinen.



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