Steuern
12.12.2023, 09:56 Uhr
Streaming von Filmen und Musik wird mehrwertsteuerpflichtig
Wer Filme oder Musik streamt, soll künftig in der Schweiz die Mehrwertsteuer für diese Dienstleistung zahlen müssen. Die Eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer auszuarbeiten.
Stillschweigend stimmte am Montag der Nationalrat einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit dieser Forderung zu. Der Ständerat hatte zum Vorstoss schon im Mai Ja gesagt.
Nicht die Anbieter der elektronischen Dienstleistungen werden mehrwertsteuerpflichtig, sondern das gilt für die Plattform, über welche die Dienstleistungen erbracht werden. Unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt künftig auch der Download von Software und Apps.
Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion. Wenn auch das Streamen von Filmen oder Musik mehrwertsteuerpflichig werde, verbessere dies die steuerliche Gleichbehandlung der elektronischen Dienstleistungen, schrieb er im vergangenen Mai.
Im vergangenen Juni verabschiedeten die Eidgenössischen Räte Änderungen im Mehrwertsteuergesetz, gemäss denen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz künftig eine Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Diese Änderungen hat der Bundesrat als wichtiger bezeichnet als jene zum Streamen von Filmen und Musik und zum Download von Software und Apps.
Nicht die Anbieter der elektronischen Dienstleistungen werden mehrwertsteuerpflichtig, sondern das gilt für die Plattform, über welche die Dienstleistungen erbracht werden. Unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt künftig auch der Download von Software und Apps.
Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion. Wenn auch das Streamen von Filmen oder Musik mehrwertsteuerpflichig werde, verbessere dies die steuerliche Gleichbehandlung der elektronischen Dienstleistungen, schrieb er im vergangenen Mai.
Im vergangenen Juni verabschiedeten die Eidgenössischen Räte Änderungen im Mehrwertsteuergesetz, gemäss denen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz künftig eine Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Diese Änderungen hat der Bundesrat als wichtiger bezeichnet als jene zum Streamen von Filmen und Musik und zum Download von Software und Apps.