Bundesgericht stoppt Enteignungsverfahren für Campus Biel
Orientierung im November
Der Kanton Bern äusserte sich am Montag nur kurz zum Urteil. Dieses habe zur Folge, dass der Kanton anstelle der Stadt Biel das Enteignungsverfahren führen müsse, schrieb die Bau-und Verkehrsdirektion in einer Stellungnahme, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Da der Kanton stets alle Eventualitäten in Betracht gezogen habe, sei er auch auf diesen Entscheid vorbereitet. «Im November werden wir die Öffentlichkeit orientieren.»
Ähnlich knapp äusserte sich die Stadt Biel. «Gemäss Urteil soll der Kanton als Bauherr des Campus ein Enteignungsgesuch einreichen müssen», schrieb die zuständige Bieler Finanzdirektion. «Wir werden den Entscheid studieren und mit dem Kanton das weitere Vorgehen besprechen.»
Nicht das einzige Problem
Der Kanton Bern will in Biel die beiden BFH-Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau konzentrieren. Der juristische Kampf um die Enteignung der Liegenschaft ist nicht die einzige "Baustelle" des Grossprojekts.
So musste die Ausschreibung für den Bau des Campus im Herbst 2019 abgebrochen werden, nachdem die eingegangenen Offerten deutlich über dem Kreditrahmen von 233,5 Millionen Franken lagen. Das kantonale Amt für Grundstücke nahm daraufhin das Bauprojekt unter die Lupe und ortete Sparpotenzial von 30 bis 45 Millionen.
Ursprünglich hätte der Campus im Jahr 2021 eröffnet werden sollen. Im Februar dieses Jahres gingen die Kantonsbehörden noch davon aus, dass ein Bezug des Campus im Herbst 2025 realistisch bleibe. Dies hänge jedoch von den noch laufenden juristischen Verfahren ab, hiess es. Im schlechtesten Fall könne sich der Baustart um mehrere Jahre verzögern.